Vom Land gewährte Beiträge für Investitionen von öffentlichen Körperschaften und privaten Einrichtungen, die im Bereich Familienbildung tätig sind.
Beiträge für Investitionen von öffentlichen und privaten Einrichtungen zur Familienbildung
Öffentliche Körperschaften und private Einrichtungen ohne Gewinnabsicht, die ihre Tätigkeit in Südtirol ausüben.
Die öffentlichen Körperschaften und privaten Einrichtungen müssen:
- in ihren Satzungen die Durchführung von familienbildenden Maßnahmen für Eltern, Familien und Vorschulkinder verankert haben;
- über eine geeignete Organisationsstruktur in Südtirol verfügen;
- die Kontinuität bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten gewährleisten.
- ##1## unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter oder von der gesetzlichen Vertreterin der antragstellenden Körperschaft oder Einrichtung;
- ##2## (Übersicht über die Ausgaben und die Finanzierung);
- Gründungsakt und aktuelle Satzung, sofern sie nicht bereits bei der Familienagentur hinterlegt wurden;
- Beschlussfassung über die Vornahme der Investition mit Angabe des Verwendungszwecks;
- bei Anschaffungen oder Arbeiten, die 7.500 Euro übersteigen, sind mindestens drei Kostenvoranschläge von Unternehmen einzureichen und die Wahl des Unternehmens zu begründen);
- bei mehrjährigen Investitionen: detaillierter Zeitplan mit Aufteilung der Kosten;
- bei Bau- oder Renovierungsarbeiten: Vorprojekt oder Ausführungsprojekt und andere technische Unterlagen, aus denen der Beginn und das Ende der Arbeiten hervorgehen;
- im Falle eines Immobilienkaufs: Kaufvorvertrag (falls abgeschlossen), Schätzung des Objekts und andere relevante Unterlagen;
- fällt der beantragte Beitrag höher als 150.000,00 Euro (auch in Summe mit anderen Beitragsanträgen) aus, sind zusätzlich folgende Unterlagen bei der Familienagentur einzureichen:
- ##3##;
- ##4##.
Weitere Informationen finden Sie im ##5##
Von der Stempelsteuer befreit sind: öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen (ONLUS) und Vereine, die in das Volontariatsregister eingetragen sind, sowie Einrichtungen, die in das staatliche Einheitsregister des Dritten Sektors (RUNTS) eingetragen sind.
- die im Abschnitt Was Sie für den Antrag benötigen Unterlagen einreichen;
- und diese Unterlagen innerhalb der unten angegebenen Fristen per PEC (zertifizierte elektronische Post) an die folgende Adresse senden: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it.
- Die Familienagentur prüft die Richtigkeit der eingereichten Unterlagen, fordert eventuell fehlende Unterlagen an und beginnt mit der Bearbeitung des Antrags;
- Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Mitteilung von der Familienagentur über den gewährten Beitrag (mit CUP-Code) oder Vorschuss des Beitrags (falls Sie darum angesucht haben). Dieser wird Ihnen auf die im Antrag angegebene Bankverbindung (IBAN) überwiesen.
Rechnungslegung
Die Abrechnung des Beitrags über die getätigten Ausgaben muss: bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr der Gewährung folgt, einreicht werden per PEC (zertifizierte elektronische Post) an folgende Adresse familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it senden folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:- ##11##;
- ##12##;
- Auszug aus dem Inventar;
- Beschluss/Protokoll der Körperschaft (Auszug), der die ordnungsgemäße Ausführung bescheinigt;
- beim Kauf von Immobilien: endgültiger eingetragener Kaufvertrag und Grundbuchauszug;
- im Falle eines Neubaus: Bewohnbarkeitsbescheinigung und Grundbuchauszug;
- im Falle von Bauarbeiten: Abnahmebescheinigung.
Weitere Informationen zur Rechnungslegung finden Sie unter dem folgenden Link: ##13##.
Logo
Sie müssen das Logo der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol verwenden:
- ##14##;
- ##15##.
- Sie müssen Ihren Investitionsantrag bis zum 30. November des Vorjahres, d.h. das Jahr, das dem Jahr vorangeht, auf das sich die Investitionsausgaben beziehen.
- in begründeten Fällen kann die Familienagentur auch während des Jahres Anträge annehmen;
- in jedem Fall müssen Sie den Antrag stellen, bevor die entsprechenden Kosten anfallen, d. h. vor Beginn der Arbeiten;
Wie lange dauert es maximal, bis der Beitrag ausgezahlt wird?
Kann sich die Höhe des Beitrags ändern?
Kann ich eine Selbsterklärung für die getätigten Ausgaben einreichen?
Wenn Ihre Körperschaft oder Einrichtung für die regelmäßige Stichprobenkontrolle ausgewählt wird, müssen Sie die Originalunterlagen bei der Familienagentur einreichen.
Rechtsgrundlagen:
- Landesgesetz vom 17. Mai 2013, Nr. 8 (Förderung und Unterstützung der Familien in Südtirol);
- ##23##(Kriterien für die Gewährung von Beiträgen für familienbildende Maßnahmen im Sinne des Landesgesetzes Nr. 8/2013 in geltender Fassung).
Familienagentur
Telefon: +39 0471 41 83 60
E-Mail: agenziafamiglia@provincia.bz.it
PEC: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it
Website: familie.provinz.bz.it
