Descrizion
Sie erhalten einen Schenkungsbeitrag:
- für den Erwerb eines Grundstücks oder eines Gebäudes, das zuvor eine andere Zweckbestimmung hatte, und in eine Wohnung umgewandelt wird
- und zur Deckung der primären und sekundären Erschließungskosten.

Sie erhalten einen Schenkungsbeitrag:
Bereiten Sie Folgendes vor, um den Antrag einzureichen:
Beim Kauf eines Baugrundes, auf welchem Sie die Wohnung errichten, oder eines Gebäudes, welches zuvor eine andere Zweckbestimmung hatte und durch Wiedergewinnungsarbeiten in eine Wohnung umgewandelt wird:
Die Gesuche um Wohnbauförderung für den Erwerb und die Erschließung von Baugründen können ausschließlich in digitaler Form über myCIVIS eingereicht werden und müssen alle die für die Einreichung der Gesuche vorgesehenen Unterlagen umfassen.
Klicken Sie auf den Button „Zum Dienst“ am Ende dieser Seite. Nach dem Login können Sie das Gesuch online einreichen. Gesuche, die nicht über myCIVIS eingereicht werden oder nicht vollständig sind, werden nicht berücksichtigt und gelten als nicht eingereicht.
Vor der Einreichung des Antrags können Sie eine Beratung beantragen: Sie können einen Termin für eine Beratung mit Personal des Amtes buchen. Besuchen Sie für die Terminvormerkung die Website "Geförderer Wohnbau".
Nach Zusendung des Gesuches in digitaler Form, finden Sie in Ihrem persönlichen Bereich auf MyCivis die Bestätigung über die Einreichung Ihres Antrags. Dort können Sie auch die PDF-Datei des Antrags herunterladen. Am Ende des Dokuments befindet sich die Bestätigung über die erfolgreiche Übermittlung.
CUP-Code: Etwa einen Monat nach Einreichung des Gesuches erstellt das Amt einen CUP-Code und sendet ihn Ihnen nach etwa einem Monat mittels Post oder E-Mail. Der CUP-Code muss auf allen buchhalterischen Dokumenten enthalten sein, die sich auf den Ankauf beziehen, für welchen der Beitrag beantragt wird.
Ihr Beitragsgesuch wird bearbeitet:
Falls der Antrag den Voraussetzungen entspricht und keine Hinderungsgründe vorliegen, erlässt das Amt das Dekret über die Gewährung des Beitrages.
Der positive Bescheid wird Ihnen per Einschreiben zugestellt, in dem die Höhe des Beitrags und die für die Auszahlung des Beitrags erforderlichen Unterlagen angegeben sind.
In der Genehmigung finden Sie folgende Daten und Informationen:
Legen Sie außerdem folgende Dokumente vor:
Sie können den Antrag nicht vor Ausstellung der Baugenehmigung einreichen.
Sie können einen begründeten Antrag auf Verlängerung der gegebenen Frist für die Vorlage der Dokumente für die Auszahlung stellen. Das Amt bewertet den Antrag und entscheidet:
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-St. 1, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 87 40
E-Mail: wohnbaufoerderung@provinz.bz.it
PEC: wohnbaufoerderung.promozioneedilizia@pec.prov.bz.it
Website: gefoerderter-wohnbau.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstags: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.
Ausschließlich nach Terminvereinbarung. Bitte online vormerken: Terminvormerkung