Die Ermächtigung wird vom Direktor der Abteilung Wohnbau erteilt, wenn die Abwesenheit auf folgende Gründe zurückzuführen ist:
- Durchführung von Renovierungsarbeiten;
- schwerwiegende familiäre Gründe;
- schwerwiegende berufliche Gründe.

Antragsformular für die Ermächtigung zur Abwesenheit von der geförderten Wohnung - ausgefüllt, unterschrieben und mit einer Stempelmarke (entwertet oder mit der 14-stelligen Identifikationsnummer im entsprechenden Feld) versehen: ##1##.
Sie müssen eine Steuermarke im Wert von 16 Euro kaufen.
Ja, die Notwendigkeit, einen bedürftigen Familienangehörigen zu betreuen, die durch das Gesetz Nr. 104/1992 anerkannt ist, gehört zu den möglichen Gründen. Es ist jedoch erforderlich, den Vor- und Nachnamen der betreuten Person anzugeben.
Ja, Sie müssen eine Ermächtigung beantragen, wenn die Abwesenheit aus Studien- und/oder Arbeitsgründen länger als sechs Monate dauert. Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, welche die Notwendigkeit der Abwesenheit von der geförderten Wohnung belegen:
Ja, Sie können eine Verlängerung beantragen. Die maximale Abwesenheitsdauer von der geförderten Unterkunft beträgt ein Jahr.
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 87 00
E-Mail: wohnbauprogrammierung@provinz.bz.it
PEC: wohnungsbau.ediliziaabitativa@pec.prov.bz.it
Website: gefoerderter-wohnbau.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.