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Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit im Gesundheitswesen für Gesundheitseinrichtungen

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Partí

Beschreibung

Erteilung einer Ermächtigung an den gesetzlichen Vertreter oder an die gesetzliche Vertreterin einer Einrichtung, die stationäre und teilstationäre Dienstleistungen sowie spezialisierte und nicht spezialisierte ambulante oder häusliche Pflegeleistungen erbringt, einschließlich Pflege, Rehabilitation, instrumentelle und Labordiagnostik.

Die Ermächtigung ist obligatorisch und muss vor Beginn der Tätigkeit erteilt werden.


Wer kann den Dienst nutzen

Der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin einer Einrichtung, die stationäre und teilstationäre Leistungen sowie spezialisierte und nicht spezialisierte ambulante oder häusliche Pflegeleistungen erbringt, einschließlich Pflege, Rehabilitation, instrumentelle Diagnostik und Labordiagnostik.
 


Voraussetzungen

Die Tätigkeit muss in einer Einrichtung in Südtirol ausgeübt werden.
 


Was benötigen Sie

Um eine Ermächtigung zu erhalten, müssen Sie Folgendes vorlegen:
  • Planimetrie des Gebäudes (Maßstab 1:100), in dem die Tätigkeit ausgeübt werden soll;
  • Bescheinigung über die Bewohnbarkeit der Räumlichkeiten und Brandschutzdokumente, falls dies für bestimmte Arten von Tätigkeiten erforderlich ist;
  • Erkennungsausweis und Studientitel der Fachkraft, die die Gesundheitsleitung der Einrichtung übernimmt (falls zutreffend);
  • Annahmeerklärung der Ernennung durch den Sanitätsdirektor oder die Sanitätsdirektorin;
  • Kopie der Mitteilung über die Ernennung durch den Sanitätsdirektor oder die Sanitätsdirektorin an die für den Standort der Gesundheitseinrichtung zuständige Ärzte- und Zahnärztekammer;
  • Liste der Gesundheitsleistungen nach Art der Gesundheitseinrichtung mit Angabe der Öffnungszeiten;
  • Selbstbewertung hinsichtlich der Anforderungen für die Bewilligung (##1##/##2##/##3##);
  • Liste des Personals mit einschlägigen Qualifikationen und Kopien der Berufsbezeichnungen;
  • Liste der gelieferten Geräte und Wartungspläne;
  • interne Gesundheitsvorschriften über die Zulassung von Patienten und Patientinnen und die Betriebsvorschriften der Dienste;
  • ##4## oder ##5## (je nach Fall wird der Unterschied im Abschnitt “Informationen zum Dienst” erläutert).
Sie müssen zwei Steuermarken zu je 16,00 Euro kaufen): eine anzubringen auf dem Antrag auf Ermächtigung von Gesundheitseinrichtungen und die zweite auf der entsprechenden Verwaltungsmaßnahme (Zulassungsbescheid).


 


So geht es weiter

Das Verfahren endet mit der Erteilung der Genehmigung durch die Autonome Provinz Bozen.

Zeiten und Fristen

Sie können jederzeit Ansuchen einreichen.
 


Häufig gestellte Fragen

Was muss ich erhalten, um eine Gesundheitseinrichtung zu eröffnen?

Der Erlass der sanitären Ermächtigung durch die Atuonome Provinz Bozen.

Welche Frist gilt für den Erhalt des Ermächtigungsbescheids?

Die Höchstfrist beträgt 180 Tage.

Gibt es andere Möglichkeiten, einen Antrag einzureichen?

Nein, der Antrag muss zwingend über PEC eingereicht werden.
 

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

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