Antrag auf Streichung oder Suspendierung (Formular A3-D) der Eintragung im Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen (GüKVU).
Die Streichung aus dem Berufsverzeichnis ist vorgesehen:
- auf Ansuchen;
- wenn die Tätigkeit tatsächlich eingestellt wurde;
- bei einer Gesellschaft, wenn diese aufgelöst wurde;
- wenn die Voraussetzungen der Zuverlässigkeit, finanziellen Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung nicht mehr gegeben sind.
In den nachstehend aufgeführten Fällen ist hingegen die Suspendierung der Eintragung vorgesehen:
- wenn die Tätigkeit des Unternehmens unterbrochen und die Suspendierung der Eintragung vom Berufsverzeichnis für höchstens zwei Jahre beantragt wird. In diesem Fall muss das Unternehmen vor Ablauf der angesuchten Suspendierung nachweisen, dass die Tätigkeit wieder aufgenommen wurde. Zudem ist ein Antrag um Widerruf der Suspendierung einzureichen (Formular A3-D);
- wenn der Beitrag für die Eintragung ins Berufsverzeichnis, trotz Verwarnung, nicht innerhalb von drei Monaten ab dem festgelegten Termin eingezahlt worden ist. In diesem Fall dauert die Suspendierung an, bis die Gebühr bezahlt ist;
- wenn die für das Unternehmen verantwortliche Person die Voraussetzung der Zuverlässigkeit verloren hat.
Die Gründe für die Streichung oder Suspendierung vom Berufsverzeichnis werden dem Mitglied zur Kenntnis gebracht. Innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Schreibens, ist es möglich, eventuelle Einwände vorzubringen oder eine persönliche Anhörung zu beantragen.
