Beschreibung
Die Ergebnisse zur Teilrückerstattung sind, nachdem sie genehmigt wurden, im Abschnitt „SO GEHT ES WEITER“ einsehbar.

Anrecht auf die Teilrückerstattung der Studiengebühren haben Studierende:
Für Studierende der Bachelor- und Master-Studien an der Freien Universität Bozen und am Konservatorium "Claudio Monteverdi" Bozen wird die Teilrückerstattung von der Universität direkt vorgenommen. Es ist daher nicht erforderlich, einen weiteren Antrag zu stellen, es sei denn, Sie nehmen an einem Double Degree oder Joint Degree teil oder es gab einen Studienwechsel.
Eine Ausnahme gilt für Studierende eines "Master di I° livello" an der Freien Universität Bozen: für diese Ausbildung muss beim Amt für Hochschulförderung um die Teilrückerstattung angesucht werden.
Sie können Ihren Antrag online einreichen, wenn Sie:
Weitere Voraussetzungen:
Lesen Sie hier die detaillierten Informationen in den ##4##.
Um anzusuchen, müssen Sie dem Online-Antrag folgende Anlagen hochladen (PDF- oder Word-Format):
Der Zugriff auf den Online-Dienst ist derselbe wie für die ordentliche Studienbeihilfe, für die Sie im Herbst angesucht haben, und erfolgt über:
Nur jene Studierenden, die kein Anrecht auf die oben genannten Identifizierungsmittel haben, können mit zertifiziertem Account auf die Online-Dienste zugreifen.
Sie können einen Antrag auf Teilrückerstattung über den Online-Dienst einreichen, indem Sie folgende Schritte befolgen:
Um einen Antrag auf Teilrückerstattung korrekt einzureichen, lesen Sie hier die “##6##” aufmerksam durch.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Sie als Antragstellerin oder Antragsteller die erforderlichen Angaben unter Ihrer eigenen Verantwortung erklären. Daher verzichtet die Landesverwaltung größtenteils auf die Vorlage von Unterlagen, führt jedoch Stichprobenkontrollen zur Überprüfung der Wahrheitsgehalts der Erklärungen durch. Sollten sich bei den Kontrollen falsche Angaben herausstellen, werden Sanktionen verhängt, die zum Ausschluss von allen finanziellen Förderungen für einen Zeitraum von bis zu maximal zehn Jahren führen. In schwerwiegenden Fällen wird Strafanzeige erstattet.
Der Zugriff auf den Online-Dienst für das akademische Jahr 2025/2026 ist von Mitte Juni bis 31. Juli 2026, 12:00 Uhr, aktiv (Dies gilt nur für die Gewinnerinnen und Gewinner einer ordentlichen Studienbeihilfe des akademischen Jahres 2025/2026).
Der Dienst wird nach den europäischen Vorschriften und der Gesetzgebung der Autonome Provinz Bozen, die hier unter Lexbrowser vertieft werden kann, geregelt.
Die maßgeblichen Regelungen sind:
Die Bestimmungen zum Datenschutz können Sie im ##11## nachlesen.
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr.