Der Antrag wird von einem Ausschuss geprüft, der die Kohärenz zwischen dem gewählten Kurs und den Tätigkeiten des Unternehmens überprüft.
Das Ergebnis wird
schriftlich mitgeteilt.
Der Beitrag beläuft sich auf maximal 30.000 Euro pro Antrag und wird bis zur Erschöpfung der verfügbaren Mittel gewährt. Der Beitrag variiert je nach Größe des Unternehmens:
- 70 % für Kleinst- und Kleinunternehmen;
- 60 % für mittlere Unternehmen;
- 50 % für Großunternehmen.
Es sind erstattungsfähig:
- Vergütung für interne/externe Dozenten;
- Reisekosten für externe Dozenten;
- Mieten für Kursräume (max. 300 €/Tag).
Am Ende der Weiterbildung müssen Sie einen Antrag stellen, um die Beiträge zu erhalten:
- Antragsformular (##3##):
- die Rechnung und den Zahlungsnachweis (z. B. Bankbestätigung), die alle die CUP-Nummer enthalten;
- Erklärung über die erfolgte Ausstellung der Anwesenheitsnachweise und der Anwesenheitserklärung;
- Abschlussbericht über die Durchführung und die Ergebnisse der Weiterbildungsmaßnahme;
- Kopie des Unterrichtsregister (bei Verwendung eines von der Berufsbildung zur Verfügung gestellten Papiertagebuchs ist das Original ebenfalls handschriftlich einzureichen);
Auf allen Weiterbildungsunterlagen, einschließlich Rechnungen und Banküberweisungen zu deren Bezahlung, muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Gesetz 120/2020) die von der zuständigen Behörde mitgeteilte CUP-Nummer angegeben werden.
Diese Unterlagen müssen innerhalb von
60 Tagen nach Beendung des Kurses eingereicht werden (eine Verlängerung um weitere
90 Tage ist möglich, sofern ein begründeter Antrag vor Ablauf der Frist eingereicht wird).
Nach Prüfung der Unterlagen wird der Beitrag direkt auf das im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen.
Bitte beachten Sie: Es gibt
keine Vorauszahlungen, die Rückerstattung erfolgt
erst nach Abschluss des Kurses.