web
U bent offline. Dit is een alleen-lezen versie van de pagina.
close
Cëdes dl servis: 1059

Beiträge für die interne Ausbildung von Mitarbeitern in Unternehmen

 Ajunté pro i preferis
Loading...
Partí

Descrizion

Beiträge an Unternehmen, die betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten organisieren.

Zugelassen sind Kurse mit fachlichen Inhalten, die für den Geschäftsbereich des antragstellenden Unternehmens relevant sind und maximal 500 Unterrichtsstunden umfassen.


Chi possa pa nuzé l servisc

Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), die in der Provinz Bozen ansässig oder tätig sind und die beabsichtigen, mindestens sechs Beschäftigte an betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen zu lassen.


Recuisic

Für den Erhalt des Beitrags müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • mindestens 16 Unterrichtsstunden / Lerneinheit; diese kann aus einem oder mehreren Weiterbildungskursen bestehen;
  • Teilnahme von mindestens 6 im Unternehmen beschäftigten Personen;
  • die Weiterbildung muss technische und berufliche Kompetenzen betreffen, die mit der Tätigkeit des Unternehmens im Einklang stehen.

Folgende Ausgabenkategorien sind förderfähig:

  1. externe Referentinnen und Referenten bzw. Trainerinnen und Trainer;
  2. Miete von Unterrichtsräumen.

Cie che n adrova

Um den Beitrag zu beantragen, muss das Unternehmen Folgendes vorlegen:
  • Antragsformular (##2##);
  • Erklärung zur Beihilferegelung - “Deggendorf”;
  • Liste der Teilnehmenden;
  • Tabelle mit der Berechnung der Personalkosten für Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen;
  • unterzeichneter und datierter Lebenslauf der Dozenten und Dozentinnen (nicht älter als ein Jahr);
  • Kostenvoranschlag;
  • Tageskalender mit Stundenplan (maximal 8 Stunden mit einer Pause von mindestens 30 Minuten);
  • detailliertes Programm (Ziele und Inhalte) der Weiterbildungsmaßnahme;
  • Kopie eines gültigen Erkennungsausweises.
Sie müssen eine Steuermarke im Wert von 16 Euro kaufen.

Coche fé dumanda

Der Antrag ist vor Beginn des Kurses einzureichen und kann auf folgende Weise übermittelt werden: zertifizierte elektronische Post (PEC).


Nscila vala inant

Der Antrag wird von einem Ausschuss geprüft, der die Kohärenz zwischen dem gewählten Kurs und den Tätigkeiten des Unternehmens überprüft.
Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.
Der Beitrag beläuft sich auf maximal 30.000 Euro pro Antrag und wird bis zur Erschöpfung der verfügbaren Mittel gewährt. Der Beitrag variiert je nach Größe des Unternehmens:
  • 70 % für Kleinst- und Kleinunternehmen;
  • 60 % für mittlere Unternehmen;
  • 50 % für Großunternehmen.
Es sind erstattungsfähig:
  • Vergütung für interne/externe Dozenten;
  • Reisekosten für externe Dozenten;
  • Mieten für Kursräume (max. 300 €/Tag).
Am Ende der Weiterbildung müssen Sie einen Antrag stellen, um die Beiträge zu erhalten:
  • Antragsformular (##3##):
  • die Rechnung und den Zahlungsnachweis (z. B. Bankbestätigung), die alle die CUP-Nummer enthalten;
  • Erklärung über die erfolgte Ausstellung der Anwesenheitsnachweise und der Anwesenheitserklärung;
  • Abschlussbericht über die Durchführung und die Ergebnisse der Weiterbildungsmaßnahme;
  • Kopie des Unterrichtsregister (bei Verwendung eines von der Berufsbildung zur Verfügung gestellten Papiertagebuchs ist das Original ebenfalls handschriftlich einzureichen);
Auf allen Weiterbildungsunterlagen, einschließlich Rechnungen und Banküberweisungen zu deren Bezahlung, muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Gesetz 120/2020) die von der zuständigen Behörde mitgeteilte CUP-Nummer angegeben werden.

Diese Unterlagen müssen innerhalb von 60 Tagen nach Beendung des Kurses eingereicht werden (eine Verlängerung um weitere 90 Tage ist möglich, sofern ein begründeter Antrag vor Ablauf der Frist eingereicht wird).

Nach Prüfung der Unterlagen wird der Beitrag direkt auf das im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen.

Bitte beachten Sie: Es gibt keine Vorauszahlungen, die Rückerstattung erfolgt erst nach Abschluss des Kurses.
 

Tëmps y scadënzes

  • Einreichung des Antrags: spätestens am Tag vor Kursbeginn;
  • Beginn des Kurses: innerhalb von 60 Tagen ab Antragstellung;
  • Abschluss des Kurses: innerhalb von 12 Monaten;
  • Endabrechnung: innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Kurses (verlängerbar um weitere 90 Tage nach begründetem Antrag, der vor Ablauf der Frist einzureichen ist).

 

Für alle Details wird auf folgende Anlage verwiesen: ##6##.


Dumandes che vën dant suvënz

  1. Wie viele Kurse kann ich pro Jahr organisieren?

    Es können mehrere Anträge gestellt werden. Jeder neue Antrag kann jedoch erst eingereicht werden, wenn der vorherige Antrag abgeschlossen ist.
  2. Kann ich auch die Eigentümer und Eigentümerinnen des Unternehmens einbeziehen?

    Ja, sofern sie ihre Haupttätigkeit im Unternehmen ausüben. Ihre Kosten werden jedoch für Erstattungszwecke nicht anerkannt.
  3. Wie viele Beschäftigte können teilnehmen?

    Mindestens 6 Personen pro Unternehmen und Weiterbildungsmaßnahme.
  4. Kann ich mit der Bezahlung des Kurses beginnen, bevor ich den Antrag stelle?

    Nein. Der Beitrag wird nur für Kurse gewährt, die nach Stellung des Antrags beginnen. Wenn Sie die Zahlung im Voraus leisten oder Rechnungen einreichen, die vor Stellung des Antrags datiert sind, verlieren Sie Ihren Anspruch auf den Beitrag für den gesamten Kurs.