Beitragsansuchen für alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die zur Erstellung und Überarbeitung der Bewirtschaftungspläne für Wälder und Almen oder gleichwertiger Unterlagen notwendig sind.
Chi possa pa nuzé l servisc
Natürliche oder juristische Personen, sowohl des öffentlichen als auch des privaten Rechts.
Recuisic
Die Voraussetzungen betreffen die Merkmale der antragstellenden Person:
Eigentum oder Besitz des Waldes;
Eintragung in das Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen (APIA).
Cie che n adrova
Kopie eines gültigen Erkennungsausweises;
Kopie der Gründungsurkunde und der Satzung, wenn der Antrag von einer privaten juristischen Person eingereicht wird;
Kopie der Ermächtigung zur Einreichung des Antrags, wenn dieses von einer juristischen Person eingereicht wird und der Unterzeichner oder die Unterzeichnerin nicht der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin ist;
Kopie der Vollmacht zur Antragstellung im Fall von Miteigentum oder wenn der Besitz vom Eigentum getrennt ist;
Behandlungspläne der Wald- und Weidegüter: ##1##.
Dieser Dienst ist kostenlos.
Coche fé dumanda
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist zusammen mit den übrigen Dokumenten an folgende E-Mail-Adresse zu schicken: forest.management@provincia.bz.it
Nscila vala inant
Sie werden vom Amt wegen der nächsten Schritte nach Einreichung des Antrags kontaktiert.
Tëmps y scadënzes
Die Anträge um Förderung für die Maßnahmen können jedes Jahr vom 1. Januar bis zum 30. Juni eingereicht werden.
Dumandes che vën dant suvënz
Wann ist die Ausarbeitung eines Behandlungsplans vorgesehen?
Der Waldbehandlungsplan ist für Waldeigentümer oder Waldeigentümerinnen mit mehr als 100 Hektar Wald vorgesehen.
Welche Gültigkeit hat ein Behandlungsplan?
Der Waldbehandlungsplan hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Was passiert nach Ablauf der 10 Jahre?
Der Plan wird nach einem neuen Ansuchen überarbeitet.