Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Abteilung Landwirtschaft.
Ich muss ein Grundstück verkaufen, das Teil einer Agrargemeinschaft ist. Wie kann ich die Genehmigung erhalten?
Sie müssen den Verkauf von der Vollversammlung der Agrargemeinschaft mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Teilhaber (oder, in zweiter Einberufung, der Anwesenden) genehmigen lassen. Anschließend müssen Sie das Antragsformular für den Verkauf ausfüllen und es zusammen mit dem Beschluss der Vollversammlung beim Amt für bäuerliches Eigentum einreichen.
Ich möchte die Miteigentumsanteile von der verbundenen Liegenschaft abtrennen. Wie kann ich die Ermächtigung erhalten?
Sie müssen die Ermächtigung des Landesrates oder der Landesrätin für Landwirtschaft beim Amt für bäuerliches Eigentum beantragen.