Erforderlich ist das Abschlusszeugnis einer drei- oder vierjährigen Berufsschule in der Autonomen Provinz Bozen.
Die spezifische Fachrichtung der Ausbildung muss dem jeweiligen Lehrberuf, für den eine Gleichstellung beantragt wird, entsprechen.
Im entsprechenden Beruf ist eine qualifizierte Berufserfahrung erforderlich.
Bei dreijährigen Abschlüssen: mindestens 12 Monate Berufserfahrung (reduziert auf 8 Monate, wenn im Gastgewerbe),
Bei vierjährigen Diplomabschlüssen: mindestens 18 Monate Berufserfahrung.
Dreijährige Abschlüsse können nicht mit Berufen gleichgestellt werden, die eine vierjährige Lehrlingsausbildung erfordern.
Für den Beruf des Restaurantfachmanns oder der Restaurantfachfrau:
- Die Gleichstellung ist möglich, wenn die dritte Klasse der Hotelfachschule erfolgreich abgeschlossen wurde, wenn die praktische Berufsfachschul-Diplomprüfung als Restaurantfachmann oder Restaurantfachfrau bestanden wurde und anschließend mindestens acht Monate Berufserfahrung als Restaurantfachmann oder Restaurantfachfrau nachgewiesen werden können.
- Alternativ reichen das Diplom der staatlichen Abschlussprüfung der Hotelfachschule und die absolvierte praktische Berufsfachschul-Diplomprüfung als Restaurantfachmann oder Restaurantfachfrau Dies gilt, wenn Sie im Anschluss daran acht Wochen qualifizierte Berufserfahrung als Restaurantfachmann oder Restaurantfachfrau nachweisen können.
Für den Beruf des Kochs oder der Köchin:
- Die Gleichstellung ist möglich, wenn die vierte Klasse der Hotelfachschule erfolgreich abgeschlossen wurde, wenn die praktische Berufsfachschul-Diplomprüfung als Koch/Köchin bestanden wurde und anschließend mindestens acht Monate Berufserfahrung als Koch/Köchin nachgewiesen werden können.
- Alternativ reichen das Diplom der staatlichen Abschlussprüfung der Hotelfachschule und die absolvierte praktische Berufsfachschul-Diplomprüfung als Koch oder Köchin. Dies gilt, wenn Sie im Anschluss daran acht Wochen qualifizierte Berufserfahrung als Koch/Köchin nachweisen können.