Beschreibung
Alle Tourismusorganisationen, die im Landesverzeichnis der Tourismusorganisationen eingetragen sind, müssen dem Funktionsbereich Tourismus jährlich die Unterlagen über die Eigenfinanzierung, die Abschlussrechnung für das vorhergehende Geschäftsjahr und den Tätigkeitsbericht übermitteln. Darüber hinaus sind ein Tätigkeitsprogramm und eine Kopie des Haushaltsplans für das kommende Haushaltsjahr der im Landesverzeichnis eingetragenen Tourismusorganisation erforderlich. Sie sind verpflichtet, alle Satzungsänderungen innerhalb 15 Tagen zu melden.
Das Landesverzeichnis der Tourismusorganisationen wird von der Abteilung Tourismus geführt.
