web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Dienstcode: 1690

Eintragung im Landesverzeichnis der Tourismusorganisationen

Zu Favoriten hinzufügen
Loading...
Teilen

Beschreibung

Alle Tourismusorganisationen, die im Landesverzeichnis der Tourismusorganisationen eingetragen sind, müssen dem Funktionsbereich Tourismus jährlich die Unterlagen über die Eigenfinanzierung, die Abschlussrechnung für das vorhergehende Geschäftsjahr und den Tätigkeitsbericht übermitteln. Darüber hinaus sind ein Tätigkeitsprogramm und eine Kopie des Haushaltsplans für das kommende Haushaltsjahr der im Landesverzeichnis eingetragenen Tourismusorganisation erforderlich. Sie sind verpflichtet, alle Satzungsänderungen innerhalb 15 Tagen zu melden.

Das Landesverzeichnis der Tourismusorganisationen wird von der Abteilung Tourismus geführt.


Wer kann den Dienst nutzen

Gesetzlicher Vertreter und gesetzliche Vertreterin einer Tourismusorganisation, die in das bei der zuständigen Landesabteilung geführte Verzeichnis eingetragen ist.


Voraussetzungen

Die Organisation muss eine Tourismusorganisation sein.


Was benötigen Sie

Für die Beantragung von Landesmitteln müssen Sie bereitlegen:

  • Gründungsakt der Tourismusorganisation;
  • Satzung;
  • Bei Satzungsänderungen (notarieller Akt);
Zudem benötigen Sie diese Unterlagen, die jährlich einzureichen sind:
  • Erklärung zur Eigenfinanzierung bezogen auf das Vorjahr (31. Januar);
  • Abschlussrechnung über das vorhergehende Haushaltsjahr (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) und Tätigkeitsbericht (30. Juni);
  • Tätigkeitsprogramm  und eine Kopie des Haushaltsvoranschlages für das folgende Haushalsjahr (30. November).

Dieser Dienst ist kostenlos.


So wird es gemacht

Das Ansuchen kann über den Online-Dienst myCIVIS erfolgen, indem Sie diese Schritte befolgen:

  1. Klicken Sie auf den Button "Zum Dienst", den Sie am Ende dieser Seite finden. Melden Sie sich an und Sie werden direkt zum Dienst weitergeleitet.
  2. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  3. geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.

So geht es weiter

Die eingereichten Unterlagen werden gemäß Landesgesetz 15/2017 vom Funktionsbereich Tourismus erfasst.

Das Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert die Voraussetzungen.


Zeiten und Fristen

  • Sie müssen die Erklärung zur Eigenfinanzierung bis zum 31. Januar einreichen;
  • Sie müssen dieAbschlussrechnung (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Tätigkeitsbericht) bis zum 30. Juni übermitteln;
  • bis zum 30. November müssen Sie übermitteln:Haushaltsplan undTätigkeitsprogramm;
  • Sie müssen innerhalb von 15 Tagen an die zuständige Landesabteilung weiterleiten:Gründungsakt undSatzung und Satzungsänderungen (notarieller Akt).

Häufig gestellte Fragen


Rechtliche Grundlagen

  • Landesgesetz vom 19. September 2017, Nr. 15, „Ordnung der Tourismusorganisationen“;

  • Beschluss der Landesregierung vom 30. September 2025, Nr. 777, „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zugunsten der Tourismusorganisationen“;

  • Dekret des Landeshauptmanns vom 28. Dezember 2018, Nr. 39, „Durchführungsverordnung zur ‚Ordnung der Tourismusorganisationen‘“;

  • Beschluss der Landesregierung vom 20. März 2018, Nr. 240, „Qualitätskriterien für Tourismusorganisationen - Widerruf des Beschlusses Nr. 32 vom 14. Januar 2013“.