Beschreibung
Im Falle der Verjährung verliert die Hypothek ihre Wirksamkeit. Die Löschung kann direkt beim zuständigen Grundbuchamt beantragt werden.

Ansuchen können Eigentümer einer geförderten Wohnung oder Inhaber des Fruchtgenussrechts an einer geförderten Wohnung, die einer Hypothek zugunsten der Autonomen Provinz Bozen unterliegt.
Das Darlehen muss getilgt und die Hypothek darf noch nicht verjährt sein. Das bedeutet, dass seit der Eintragung der Hypothek
im Grundbuch noch keine 20 Jahre vergangen sein dürfen.
Ab dem Zeitpunkt der Einreichung des bezahlten F24-Formulars (F24 pagato) und der zwei Stempelmarken vergehen etwa 30 bis 60 Tage, bis das Dekret des Abteilungsdirektors ausgestellt wird. Die Zeit bis zur Löschung aus dem Grundbuch hängt auch von den Bearbeitungszeiten des Grundbuchamtes ab.
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper- Straße 1, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 87 00
E-Mail: wohnbauprogrammierung@provinz.bz.it
PEC: wohnbauprogramm.programmazioneedilizia@pec.prov.bz.it
Website: gefoerderter-wohnbau.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.