- Wer darf Fahrübungsfahrten mit dem Fahrzeug, für welchem der Führerschein beantragt wurde, ausüben und welches sind die Voraussetzungen?
Die Vormerkung für die praktische Prüfung erlaubt es den Kandidaten/innen, mit gültigem Fahrübungsschein (foglio rosa), Übungsfahrten mit den vorgesehenen Fahrzeugen der jeweiligen Führerschein Kategorie durchzuführen. Während der Übungsfahrten, muss eine Person anwesend sein, die die Funktion eines Fahrlehrers übernimmt. Dieser darf nicht älter als 65 Jahre sein und muss seit mindestens 10 Jahren den Führerschein derselben Kategorie haben oder einen Führerschein einer höheren Kategorie besitzen. Die Begleitperson muss während der Übungsfahrten aufmerksam sein, um bei Bedarf sofort und wirksam eingreifen zu können. Das Fahrzeug, welches für die Übungsfahrten benutzt wird, muss eine besondere Kennzeichnung mit dem Buchstaben „P“ tragen. Die Merkmale und die Art und Weise, wie diese Kennzeichnung am Fahrzeug anzubringen ist, sind in der Verordnung (Art. 334 D.P.R., 16.12.1992 n.495) verankert.
Die Person, welche autorisiert ist, sich für die praktische Fahrprüfung der Kategorien AM, A1, A2 oder A vorzubereiten, darf auf
keinen Fall einen Passagier mitführen. Es ist außerdem nicht vorgesehen, dass eine Person während der Übungsfahrten anwesend sein und als Fahrlehrer fungieren muss.
- Welches ist das Mindestalter für die verschiedenen Führerscheinkategorien und mit welchen Fahrzeugen kann man fahren?
Ab 14 Jahren kann die Prüfung zum Erwerb des Führerscheins der
Kategorie AM abgelegt werden. In dieser Kategorie kann man folgende Fahrzeug fahren:
- Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, Hubraum von maximal 50 cm³ und einer Höchstleistung von maximal 4 kW.
Die praktische Prüfung kann mit den unten angeführten Fahrzeugen absolviert werden:
- Kleinkrafträder mit 2 Rädern (Kategorie L1e)
- Kleinkrafträder mit 3 Rädern (Kategorie L2e) und Leichte Vierräder (Kategorie L6e) falls homologiert für den Transport eines Passagiers zusätzlich zum Fahrer.
Die Kleinkrafträder mit 3 Räder und die Leichtkrafträder mit 4 Rädern müssen einen Rückgang haben, damit die spezifische praktische Fahrprüfung gemacht werden kann. Die Fahrzeuge können sowohl mit mechanischem Getriebe als auch mit Automatik Getriebe sein, im letzteren Falle wird ein Vermerk im Führerschein mit UE KODEX 78 stehen. Um die praktische Fahrprüfung durchführen zu können,
muss das Fahrzeug mit Fahrtrichtungsanzeiger ausgestattet sein. Ab 16 Jahren können Sie die Prüfung zum Erwerb des Führerscheins der
Kategorie A1 ablegen, der Sie zum Fahren berechtigt von:
- Motorrädern ohne Beiwagen, mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Leistungsgewicht ≤ 0,1 kW/kg, die eine Geschwindigkeit von mindestens 90 km/h erreichen, mit einem Hubraum von mindestens 120 cm³, wobei eine Unterschreitung des Hubraums um 5 cm³ zulässig ist und für Elektromotoren mit einem Mindestleistungsgewicht von 0,08 kW/kg;
- Quads B1. Krafträder mit 4 Rädern (L7e) mit Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h und einem Rückgang.
Ab 18 Jahren, können Sie die Führerscheinprüfung der
Kategorie A2 ablegen, die Sie zum Führen folgender Fahrzeuge berechtigt:
- Motorrädern ohne Beiwagen mit einer Motorleistung ≥20 kW und ≤35 kW, mit einem Hubraum von mindestens 250 cm³, wobei eine Unterschreitung des Hubraums um 5 cm³ zulässig ist, und für Elektromotoren mit einem Mindestleistungsgewicht von 0,15 kW/kg;
- Kategorie B, um mit Kraftfahrzeugen zu fahren;
- Kategorie B96, um mit Kraftfahrzeugen bis zu 3.500 kg und Anhänger über 750 kg: Gesamtmasse 4.250 kg zu fahren;
- Kategorie BE, um mit Anhänger mit einem Gesamtgewicht von 750kg bis 3500kg zu fahren, vorausgesetzt man ist schon in Besitz des Führerscheins der Kategorie B;
- Kategorie C1, um Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3.500 bis 7.500 kg zu fahren, vorausgesetzt, man besitzt schon den Führerschein der Kategorie B;
- Kategorie C1E, um Lastkraftwagen mit Anhänger über 750kg bzw. Gesamtgewicht 12000kg, vorausgesetzt man besitzt schon den Führerschein der Kategorie C1;
Ab 24 Jahren oder ab 20 Jahren, wenn man den Führerschein der Kategorie A2 seit mindestens 2 Jahren hat, kann man die Führerscheinprüfung der:
- Kategorie A machen, um Motorräder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von mindestens 600 cm³, wobei eine Unterschreitung des Hubraums um 5cm³ zulässig ist, mit einem Leergewicht >180kg und 5kg Mindestgewicht; einer Motorleistung ≥50 kW und für Elektromotoren mit einem Mindestleistungsgewicht von 0,25 kW/kg;
Ab 21 Jahren können Sie die Führerscheinprüfung folgender Kategorien ablegen:
- Kategorie C, um einen Lastkraftwagen zu fahren, aber nur wenn Sie schon in Besitz des Führerscheines der Kategorie B sind;
- Kategorie CE, um LkW mit Anhänger zu fahren, aber nur wenn Sie schon in Besitz des Führerscheines der Kategorie C sind;
- Kategorie D1, um einen Autobus bis 16 + 1 Sitzplätze zu fahren, aber nur wenn Sie schon in Besitz des Führerscheines der Kategorie B sind;
- Kategorie D1E, um einen Autobus bis 16 + 1 Sitzplätze mit Anhänger über 750 kg zu fahren, aber nur wenn Sie schon in Besitz des Führerscheines der Kategorie D1;
Ab 24 Jahren können Sie die Führerscheinprüfung folgender Kategorien ablegen:
- Kategorie D, um alle Autobusse zu fahren, aber nur wenn Sie schon in Besitz des Führerscheines der Kategorie B sind;
- Kategorie DE, um alle Autobusse mit Anhänger über 750 kg Gesamtgewicht zu fahren, aber nur wenn Sie in Besitz des Führerscheines der Kategorie D sind;
- Wieviel Quizfragen werden bei der Theorieprüfung gestellt?
Bei der Theorieprüfung der jeweiligen Führerscheinkategorie müssen Quiz-Fragen, die mit Richtig/Falsch
(V/F), innerhalb einer zeitlichen Begrenzung, beantwortet werden:
- AM: 30 Fragen – 25 Minuten – 3 Fehler erlaubt;
- A1, A2, A, B1 und B: 30 Fragen – 20 Minuten – 3 Fehler erlaubt;
- C1 97: 10 Fragen – 20 Minuten – 1 Fehler erlaubt;
- C1: 20 Fragen – 20 Minuten – 2 Fehler erlaubt;
- C: falls der Kandidat nicht in Besitz des Führerscheines der Kategorie C1 ist, 40 Fragen – 40 Minuten – 4 Fehler erlaubt;
Falls der Kandidat in Besitz des Führerscheines der Kategorie C1 ist, 20 Fragen – 20 Minuten – 2 Fehler erlaubt;
- D1: 20 Fragen – 20 Minuten – 2 Fehler erlaubt;
- D: falls der Kandidat nicht in Besitz des Führerscheines der Kategorie D1 ist, 40 Fragen – 40 Minuten – 4 Fehler erlaubt; falls der Kandidat in Besitz des Führerscheines der Kategorie D1 ist, 20 Fragen – 20 Minuten – 2 Fehler erlaubt;
- Auf meinem italienischen Führerschein der Kategorie A ist der Eu-Kodex 112 angegeben, also kann ich Motorräder dieser Kategorie nur in Italien fahren. Was muss ich tun, damit ich auch im Ausland fahren darf?
Die Führerschein Kategorie A mit Kodex 112 ist vorgesehen bei Führerscheinen, welche die Fahrprüfung der Kategorie B zwischen dem 01.01.1986 und dem 25.04.1988 abgelegt haben.
Sie müssen eine Anfrage am Schalterdienst des Führerscheinamtes abgeben und eine praktische Prüfung ablegen. Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Originaler gültiger Führerschein zum Vorzeigen und eine Fotokopie desselben;
- Einzahlungsbestätigung der PagoPa Zahlung (siehe Anweisungen PagoPa) Tarif B067 – 42,40 euro – „Motorrad Bescheinigung für das Ausland mit praktischer Prüfung“
Bei bestandener praktischer Prüfung wird die zweisprachige „Motor-
rad Bescheinigung für das Ausland“ zeitgleich ausgehändigt. Folgende
Unterlagen sind abzugeben:
- Originaler gültiger Führerschein zum Vorzeigen und eine Fotokopie desselben;
- „Motorrad Bescheinigung für das Ausland“;
- 2 aktuelle Passfotos mit hellem Hintergrund
- Personalausweis zum Vorzeigen und eine Fotokopie;
- Einzahlungsbestätigung der PagoPa Zahlung (siehe Anweisungen PagoPa) Tarif B003 – 42,20 euro – Duplikat des Führerscheines
Falls Sie Nicht-EU-Staatsbürger/SEE bist: eine vollständige Fotokopie und die originale noch gültige Aufenthaltsgenehmigung (falls diese nicht mehr gültig ist oder das Erste Mal beantragt wurde, auch den originalen Postbeleg als Bestätigung der Verlängerung bzw. Erstantrag;