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Dienstcode: 3024

Antrag einer theoretischen und/oder praktischen Prüfung zum Erwerb des Führerscheins

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Beschreibung

Im Sinne des Art. 116 der Straßenverkehrsordnung, um den Führerschein der Kategorien (AM, A1, A2, A, B1, B, C1, C, D1, D, B1E, BE, C1E, CE, D1E, DE und Spezial-Führerscheine) zu erlangen ist es notwendig eine spezifische Prüfung abzulegen.
Die Prüfung besteht, je nach ausgewählter Kategorie und mit Berücksichtigung der schon besitzenden Führerschein Kategorie, aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung oder nur einer praktischen Prüfung.
Um sich bei der Prüfung anzumelden, muss man eine Anfrage, wie nachfolgend beschrieben, stellen. Diese Vorgangsweise betrifft Kandidaten/innen, welche als „Privatisten“, d.h. ohne Fahrschule die Theorieprüfung ablegen wollen.
Jene Personen, welche sich an eine Fahrschule wenden, übernimmt diese, den Antrag und die Anmeldung zur Prüfung zu machen.


Wer kann den Dienst nutzen

Jede natürliche Person, welche beabsichtigt einen Führerschein zu erlangen und in Besitz der unten angeführten Voraussetzungen ist.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Italien (es wird präzisiert, dass beim Führerscheinamt von Bozen jene den Antrag stellen dürfen, welche in der Provinz Bozen, bzw. der angrenzenden Provinzen (Trient und Belluno) oder jene, die in der Provinz Bozen studieren, arbeiten oder das Wohnrecht haben. Wenn der Antragsteller/in die UE/SEE Staatsbürgerschaft hat oder im Register der Auslandsitaliener „A.I.R.E.“ eingetragen ist, genügt es den normalen Wohnsitz (Art. 118-bis der StVo) mit einer Eigenerklärung zu bestätigen.
Handelt es sich um eine Staatsbürgerschaft EXTRA UE benötigt man einen meldeamtlichen Wohnsitz;
  • Mindestalter, abhängig von der Führerscheinkategorie, welche man erlangen will (siehe „HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN“ Punkt n.2);
  • Psychisch-Physische Voraussetzungen abhängig von der zu erlangenden Führerscheinkategorie, durch eine ärztliche Visite, welche von einem befugten Arzt oder in Ausnahmenfällen bei der örtlichen Ärztekommission durchgeführt wird;
  • Moralische Voraussetzungen (siehe Art. 120 StVo, welche einige Fälle anführt, die hindern den Führerschein zu erlangen;

Was benötigen Sie

Bevor die Anfrage zur Führerscheinprüfung als „Privatist“ am Schalterdienst vom Führerscheinamt abgegeben wird, muss man:
  • sich einer ärztlichen Visite unterziehen, welche die psychischen und physischen Voraussetzungen bestimmt, um ein Fahrzeug zu lenken. Die Visite muss von einem befugten Arzt durchgeführt werden, der diese Zeugnisse ausstellen darf. Diese Visiten können beim örtlichen Sanitätsbetrieb durch das Landeseinheitliche Vormerkzentrum (CUPP) vorgemerkt werden unter der Telefonnummer 100 100 (mit Vorwahl 0471, 0472, 0473, 0474) von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Man kann auch per E-Mail vormerken: cupp-prevenzione@asdaa.it oder bei den Kassen des Krankenhauses. Im Falle spezieller Pathologien, welche die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen kann, muss das ärztliche Zeugnis zur Erlangung des Führerscheines von der Ärztekommission ausgestellte werden. Die befugte Ärztekommission für die Provinz Bozen ist kontaktierbar über folgende E-Mail-Adresse: fuehrerscheinkommission.bz@sabes.it .
Um die ärztliche Visite durchführen zu können, benötigt man ein Anamnese Zeugnis, das vom Hausarzt gegen Bezahlung ausgestellt wird. Achtung: das vom befugten Amtsarzt ausgestellte Zeugnis hat eine Gültigkeit von 3 Monaten; während das von der Ärztekommission ausgestellte Zeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum;
  • die Zahlungen über il Portale dell’automobilista www.ilportaledellautomobilista.it mit SPID oder CIE (elektronischer Personalausweis), oder wenn du minderjährig bist, mit den Zugangsdaten, welche du bei Registrierung im Portale dell’automobilista erhältst. Die Zahlung kann mit Debit- oder Kreditkarte erfolgen; oder man druckt die Zahlungsaufforderung aus und bezahlt mit anderen erlaubten Zahlungsart;
  • Einzahlungsbestätigung ausdrucken;
  • einen Termin beim Schalterdienst für Führerscheine in Bozen Rittnerstrasse nr. 12 (Gebäude Rittnerseilbahn) one-line vormerken im Internet: https://mycivis.civis.bz.it

Für die Kandidaten/innen die sich in einer Fahrschule eingeschrieben haben, übernimmt die Anmeldung der theoretischen und der praktischen Prüfung die Fahrschule.
Um die Vormerkung der praktischen Prüfung für den Führerschein der Kategorie B oder einer höheren Kategorie machen zu können, muss man sich an eine Fahrschule wenden.
Unterlagen die am Schalterdienst vom Führerscheinamt abzugeben sind:
  • einen gültigen Ausweis in original +Fotokopie. Es wird auch die Bestätigung des Antrages des elektronischen Personalausweises CIE angenommen;
  • Sanitätskarte, wenn der Ausweis keine Steuernummer aufweist;
  • den Führerschein oder C.I.G.C (certificato di idoneità  alla guida di ciclomotori), wenn du schon in Besitz eines solchen bist in original + Fotokopie;
  • gültiges Ärztliche Zeugnis, welche die psychisch-physischen Voraussetzungen von einem befugten Arzt bestätigen; (siehe ärztliche Visite)
  • Einzahlungsbestätigung lautend auf deinen Namen, welche über die Plattform PagoPa unter: www.ilportaledellautomobilista.it , welche mit SPID oder elektronischer Personalkarte CIE-Anmeldung (siehe nachfolgend angeführten Anweisungen) erfolgt. Es muss das Tarifverzeichnis BOZEN und der Tarif Kodex ausgewählt werden:
  • B067 = 42,40 euro: „Theorieprüfung zur Erlangung des Führerscheins“ für die Anmeldung der Prüfung;
  • N019 = 16 euro: „Fahrprüfung zur Erlangung des Führerscheins“ für die praktische Prüfung, welche erst nach bestandenen Theorie-Prüfung eingezahlt wird;
ACHTUNG: die Zahlung N019 „Stempelgebühr“, welche für die Ausstellung des ärztlichen Zeugnisses ist, entspricht NICHT dem Tarif für die praktische Prüfung;
  • B067 + N019= 42,40 euro + 16 euro: sind beide zu bezahlen für die Erweiterung des Führerscheines auf die Kategorien A1, A2 oder A;
  • Falls du Nicht-EU-Staatsbürger/SEE bist: eine vollständige Fotokopie und die originale noch gültige Aufenthaltsgenehmigung (falls diese nicht mehr gültig ist oder das Erste Mal beantragt wurde, auch den originalen Postbeleg als Bestätigung der Verlängerung bzw. Erstantrag;
  • wenn du Minderjährig bist, ist die Einwilligung von Seiten eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten mittels dieses Dokumentes ##1##, mit entsprechender vollständiger Kopie eines Personalausweises;
  • falls du „DSA“ betroffen bist, kannst du die Theorieprüfung mit Audio-Support (Gratis) ablegen. Dafür benötigst du ein ärztliches Zeugnis eines Facharztes, welches beim eigens dafür vorgesehenem Formular, (bekommst du direkt am Schalter) beigelegt wird;
  • Falls du den Service mit ##2## anfragst musst du:
  1. Führe ##3## aus, indem du auch diese 2 Formulare vollständig ausfüllst: ##4## und ##5##;
  2. Wähle die Sprache, in welcher du die Theorieprüfung ablegen willst mit diesem Formular: ##6##.
Anweisungen für die Zahlung mit PagoPa:
  1. Zugriff zum privaten Bereich „del Portale dell’automobilista“ mit SPID oder CIE (elektronische Personalausweiskarte). Falls du minderjährig bist, mit den Zugriffsdaten (username und password), welche du nach der Registrierung im Portale erhälst;
  2. Wähle beim Menü „Accesso ai servizi” und dann „Pagamento pratiche online PagoPa;
  3. Wähle “Nuovo pagamento”;
  4. Wähle den Tarif BOZEN;
  5. Wähle den Tarif der gewünschten Dienstleistung aus, lege ihn in den Warenkorb und bestätige oder bearbeite die persönlichen Daten des Antragstellers.  WICHTIG
DIE PERSÖNLICHEN DATEN (VOR-ZUNAME, STEUERNUMMER, GEBURTSDATEN, GEBURTSORT UND GEBURTSLAND) MÜSSEN MIT DEN DATEN DES ANTRAGSTELLERS INDENTISCH SEIN.
  1. Wähle „i miei pagamenti“ und den zu zahlender Antrag;
  2. Die Zahlungen werden aus der Liste der Anträge im Warenkorb vorgenommen, indem du auf die Schaltfläche „+“ klickst;
  3. Mit „Paga online“: Auf diese Weise zahlst du direkt von der Webseite aus, per Kredit-Debitkarte etc.  ODER
  4. Mit „Stampa avviso di pagamento“ hiermit bezahlst du mit den vorhandenen Daten der Zahlungsanweisung über die elektronische Zahlungsform, die in der Webseite PagoPa angegeben sind, Onlinezahlungssysteme wären (home banking, app, etc.) Bank, Postamt, konventionierte Tabaktrafiken etc.
Nach der erfolgten Zahlung muss die Zahlungsbestätigung ausgedruckt und am Schalterdienst vom Führerscheinamt vorgelegt werden, zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen und Dokumenten, für die der Antrag gestellt wird.
Die detaillierten Anweisungen für die Einzahlungen sind im Guida nuovo sistema di pagamenti PagoPA zu finden.

So wird es gemacht

Um sich als Privatist oder Privatistin zur Prüfung anzumelden, müssen Sie:

  • die Prüfungsgebühr entrichten;
  • den Zahlungsbeleg ausdrucken;
  • den Zahlungsbeleg und die anderen oben genannten Unterlagen beim Schalter Führerscheine in der Rittner Straße 12 (bei der Talstation der Rittner Seilbahn) oder bei einer Fahrschule in der Umgebung vorlegen. Der Zugang zum Schalter Führerscheine ist nur mittels einer Vormerkung über CIVIS.bz.it möglich.

Sie können ihr Ansuchen elektronisch über den Online-Dienst myCIVIS einreichen, indem Sie wie folgt vorgehen:

  1. klicken Sie auf den Link: Online-Dienst myCIVIS, melden Sie sich an und Sie werden direkt zur Antragsseite weitergeleitet;
  2. melden Sie sich mit SPID (Öffentliches System für die digitale Identität), der Bürgerkarte oder der CIE (Elektronische Identitätskarte) an;
  3. geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.

Sie müssen die Zahlungen über das „Portale dell’Automobilista“ mit SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) oder, wenn Sie minderjährig sind, mit den durch eine Registrierung im Portal erhaltenen Anmeldedaten vornehmen. Die Zahlung kann online per Kredit- oder Debitkarte erfolgen oder durch Ausdrucken eines Zahlscheins und Nutzung anderer anerkannter Zahlungsmethoden.


So geht es weiter

  • Das Datum der theoretischen oder praktischen Prüfung wird dir direkt am Schalter beim Einreichen des Antrages mitgeteilt;
  • Nach bestandener Theorieprüfung kannst du den Fahrübungsschein (Foglio Rosa), ohne Vormerkung, am nächsten Tag abholen. Im Falle einer Erweiterung deines Führerscheines auf die Kategorien A1, A2 oder A, wird dir ein provisorische Fahrübungsschein (Foglio Rosa) mit Gültigkeit 30 Tagen ausgestellt. Der definitive Fahrübungsschein (Foglio Rosa) kannst du erst nach 7 Tagen ab Abgabedatum des Antrages abholen;
  • Der Führerschein wird dir zeitgleich nach bestandener praktischer Prüfung ausgehändigt.

Zeiten und Fristen

Theorie Prüfung
Nach Abgabe des Antrages hast du 6 Monate Zeit, um die theoretische Prüfung zu machen. Im Falle eines negativen Ergebnisses, kannst du ein zweites Mal antreten.
Fahrübungsschein (Foglio Rosa) und praktische Prüfung
Nachdem du die theoretische Prüfung bestanden hast, bekommst du den Fahrübungsschein (Foglio Rosa), um Übungsfahrten durchführen zu können. Der Fahrübungsschein (Foglio Rosa) hat eine Gültigkeit von 12 Monaten. Innerhalb dieser Zeitspanne kannst du die praktische Prüfung absolvieren. Die erste Vormerkung für die praktische Prüfung kann erst nach mindestens einem Monat nach Ausstellungsdatum des Fahrübungsscheines gegeben werden. Solltest du die Prüfung nicht bestehen, hast du die Möglichkeit sie zwei Mal zu wiederholen.  Zwischen einer Prüfung und der anderen, muss immer mindestens ein Monat liegen.
Solltest du auch beim dritten Versuch scheitern, kannst du einen neuen Antrag stellen, wobei du die theoretische Prüfung ein einziges Mal übertragen kannst. Dieser Antrag muss innerhalb und nicht später des zweiten Monats vor Verfallsdatum des vorherigen Fahrübungsscheines gemacht werden.  
ACHTUNG: Nur für die Erlangung des Führerscheines der Kategorien AM, A1, A2 und A kann die praktische Prüfung als „Privatist“ gemacht werden, ohne sich an eine Fahrschule wenden zu müssen.

Häufig gestellte Fragen

  1. Wer darf Fahrübungsfahrten mit dem Fahrzeug, für welchem der Führerschein beantragt wurde, ausüben und welches sind die Voraussetzungen?
Die Vormerkung für die praktische Prüfung erlaubt es den Kandidaten/innen, mit gültigem Fahrübungsschein (foglio rosa), Übungsfahrten mit den vorgesehenen Fahrzeugen der jeweiligen Führerschein Kategorie durchzuführen. Während der Übungsfahrten, muss eine Person anwesend sein, die die Funktion eines Fahrlehrers übernimmt. Dieser darf nicht älter als 65 Jahre sein und muss seit mindestens 10 Jahren den Führerschein derselben Kategorie haben oder einen Führerschein einer höheren Kategorie besitzen. Die Begleitperson muss während der Übungsfahrten aufmerksam sein, um bei Bedarf sofort und wirksam eingreifen zu können. Das Fahrzeug, welches für die Übungsfahrten benutzt wird, muss eine besondere Kennzeichnung mit dem Buchstaben „P“ tragen. Die Merkmale und die Art und Weise, wie diese Kennzeichnung am Fahrzeug anzubringen ist, sind in der Verordnung (Art. 334 D.P.R., 16.12.1992 n.495) verankert.
Die Person, welche autorisiert ist, sich für die praktische Fahrprüfung der Kategorien AM, A1, A2 oder A vorzubereiten, darf auf keinen Fall einen Passagier mitführen. Es ist außerdem nicht vorgesehen, dass eine Person während der Übungsfahrten anwesend sein und als Fahrlehrer fungieren muss.
  1. Welches ist das Mindestalter für die verschiedenen Führerscheinkategorien und mit welchen Fahrzeugen kann man fahren?
Ab 14 Jahren kann die Prüfung zum Erwerb des Führerscheins der Kategorie AM abgelegt werden. In dieser Kategorie kann man folgende Fahrzeug fahren:
  • Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, Hubraum von maximal 50 cm³ und einer Höchstleistung von maximal 4 kW.
Die praktische Prüfung kann mit den unten angeführten Fahrzeugen absolviert werden:
  • Kleinkrafträder mit 2 Rädern (Kategorie L1e)
  • Kleinkrafträder mit 3 Rädern (Kategorie L2e) und Leichte Vierräder (Kategorie L6e) falls homologiert für den Transport eines Passagiers zusätzlich zum Fahrer.
Die Kleinkrafträder mit 3 Räder und die Leichtkrafträder mit 4 Rädern müssen einen Rückgang haben, damit die spezifische praktische Fahrprüfung gemacht werden kann. Die Fahrzeuge können sowohl mit mechanischem Getriebe als auch mit Automatik Getriebe sein, im letzteren Falle wird ein Vermerk im Führerschein mit UE KODEX 78 stehen. Um die praktische Fahrprüfung durchführen zu können, muss das Fahrzeug mit Fahrtrichtungsanzeiger ausgestattet sein.
Ab 16 Jahren können Sie die Prüfung zum Erwerb des Führerscheins der Kategorie A1 ablegen, der Sie zum Fahren berechtigt von:
  • Motorrädern ohne Beiwagen, mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Leistungsgewicht ≤ 0,1 kW/kg, die eine Geschwindigkeit von mindestens 90 km/h erreichen, mit einem Hubraum von mindestens 120 cm³, wobei eine Unterschreitung des Hubraums um 5 cm³ zulässig ist und für Elektromotoren mit einem Mindestleistungsgewicht von 0,08 kW/kg;
  • Quads B1. Krafträder mit 4 Rädern (L7e) mit Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h und einem Rückgang.
Ab 18 Jahren, können Sie die Führerscheinprüfung der Kategorie A2 ablegen, die Sie zum Führen folgender Fahrzeuge berechtigt:
  • Motorrädern ohne Beiwagen mit einer Motorleistung ≥20 kW und ≤35 kW, mit einem Hubraum von mindestens 250 cm³, wobei eine Unterschreitung des Hubraums um 5 cm³ zulässig ist, und für Elektromotoren mit einem Mindestleistungsgewicht von 0,15 kW/kg;
  •  Kategorie B, um mit Kraftfahrzeugen zu fahren;
  •  Kategorie B96, um mit Kraftfahrzeugen bis zu 3.500 kg und Anhänger über 750 kg: Gesamtmasse 4.250 kg zu fahren;
  • Kategorie BE, um mit Anhänger mit einem Gesamtgewicht von 750kg bis 3500kg zu fahren, vorausgesetzt man ist schon in Besitz des Führerscheins der Kategorie B;
  • Kategorie C1, um Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3.500 bis 7.500 kg zu fahren, vorausgesetzt, man besitzt schon den Führerschein der Kategorie B;
  • Kategorie C1E, um Lastkraftwagen mit Anhänger über 750kg bzw. Gesamtgewicht 12000kg, vorausgesetzt man besitzt schon den Führerschein der Kategorie C1;
Ab 24 Jahren oder ab 20 Jahren, wenn man den Führerschein der Kategorie A2 seit mindestens 2 Jahren hat, kann man die Führerscheinprüfung der:
  • Kategorie A machen, um Motorräder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von mindestens 600 cm³, wobei eine Unterschreitung des Hubraums um 5cm³ zulässig ist, mit einem Leergewicht >180kg und 5kg Mindestgewicht; einer Motorleistung ≥50 kW und für Elektromotoren mit einem Mindestleistungsgewicht von 0,25 kW/kg;
Ab 21 Jahren können Sie die Führerscheinprüfung folgender Kategorien ablegen:
  • Kategorie C, um einen Lastkraftwagen zu fahren, aber nur wenn Sie schon in Besitz des Führerscheines der Kategorie B sind;
  • Kategorie CE, um LkW mit Anhänger zu fahren, aber nur wenn Sie schon in Besitz des Führerscheines der Kategorie C sind;
  • Kategorie D1, um einen Autobus bis 16 + 1 Sitzplätze zu fahren, aber nur wenn Sie schon in Besitz des Führerscheines der Kategorie B sind;
  • Kategorie D1E, um einen Autobus bis 16 + 1 Sitzplätze mit Anhänger über 750 kg zu fahren, aber nur wenn Sie schon in Besitz des Führerscheines der Kategorie D1;



Ab 24 Jahren können Sie die Führerscheinprüfung folgender Kategorien ablegen:
  • Kategorie D, um alle Autobusse zu fahren, aber nur wenn Sie schon in Besitz des Führerscheines der Kategorie B sind;
  • Kategorie DE, um alle Autobusse mit Anhänger über 750 kg Gesamtgewicht zu fahren, aber nur wenn Sie in Besitz des Führerscheines der Kategorie D sind;
 
  1. Wieviel Quizfragen werden bei der Theorieprüfung gestellt?
Bei der Theorieprüfung der jeweiligen Führerscheinkategorie müssen Quiz-Fragen, die mit Richtig/Falsch (V/F), innerhalb einer zeitlichen Begrenzung, beantwortet werden:
  • AM: 30 Fragen – 25 Minuten – 3 Fehler erlaubt;
  • A1, A2, A, B1 und B: 30 Fragen – 20 Minuten – 3 Fehler erlaubt;
  • C1 97: 10 Fragen – 20 Minuten – 1 Fehler erlaubt;
  • C1: 20 Fragen – 20 Minuten – 2 Fehler erlaubt;
  • C: falls der Kandidat nicht in Besitz des Führerscheines der Kategorie C1 ist, 40 Fragen – 40 Minuten – 4 Fehler erlaubt;
Falls der Kandidat in Besitz des Führerscheines der Kategorie C1 ist, 20 Fragen – 20 Minuten – 2 Fehler erlaubt;
  • D1: 20 Fragen – 20 Minuten – 2 Fehler erlaubt;
  • D: falls der Kandidat nicht in Besitz des Führerscheines der Kategorie D1 ist, 40 Fragen – 40 Minuten – 4 Fehler erlaubt; falls der Kandidat in Besitz des Führerscheines der Kategorie D1 ist, 20 Fragen – 20 Minuten – 2 Fehler erlaubt;
  1.  Auf meinem italienischen Führerschein der Kategorie A ist der Eu-Kodex 112 angegeben, also kann ich Motorräder dieser Kategorie nur in Italien fahren. Was muss ich tun, damit ich auch im Ausland fahren darf?
Die Führerschein Kategorie A mit Kodex 112 ist vorgesehen bei Führerscheinen, welche die Fahrprüfung der Kategorie B zwischen dem 01.01.1986 und dem 25.04.1988 abgelegt haben.
Sie müssen eine Anfrage am Schalterdienst des Führerscheinamtes abgeben und eine praktische Prüfung ablegen. Es werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Originaler gültiger Führerschein zum Vorzeigen und eine Fotokopie desselben;
  • Einzahlungsbestätigung der PagoPa Zahlung (siehe Anweisungen PagoPa) Tarif B067 – 42,40 euro – „Motorrad Bescheinigung für das Ausland mit praktischer Prüfung“
                 Bei bestandener praktischer Prüfung wird die zweisprachige „Motor-
                  rad Bescheinigung für das Ausland“ zeitgleich ausgehändigt. Folgende
                  Unterlagen sind abzugeben:
  • Originaler gültiger Führerschein zum Vorzeigen und eine Fotokopie desselben;
  • „Motorrad Bescheinigung für das Ausland“;
  • 2 aktuelle Passfotos mit hellem Hintergrund
  • Personalausweis zum Vorzeigen und eine Fotokopie;
  • Einzahlungsbestätigung der PagoPa Zahlung (siehe Anweisungen PagoPa) Tarif B003 – 42,20 euro – Duplikat des Führerscheines

Falls Sie Nicht-EU-Staatsbürger/SEE bist: eine vollständige Fotokopie  und die originale noch gültige Aufenthaltsgenehmigung (falls diese nicht mehr gültig ist oder das Erste Mal beantragt wurde, auch den originalen Postbeleg als Bestätigung der Verlängerung bzw. Erstantrag;


Rechtliche Grundlagen

  • Art. 115, 116, 117, 118-bis, 119, 120, 121 und 122 der StVo;
  • Art. 334 des D.P.R. vom 16.12.1992 n.495 – Durchführungsbe-stimmungen StVo;