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Dienstcode: 1097

Anmeldung zur Zweisprachigkeitsprüfung und Ansuchen um Anerkennung

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Beschreibung

Über diesen Dienst können Sie sich zur Zweisprachigkeitsprüfung anmelden. Außerdem können Sie um Anerkennung von Sprachzertifikaten und/oder universitären Studientiteln ansuchen, um den Zweisprachigkeitsnachweis zu erwerben.
  
Die Zweisprachigkeitsprüfung weist die Kenntnis der italienischen und deutschen Sprache gleichzeitig nach. Es gibt vier Niveaus: C1, B2, B1 und A2. 
  
Der Zweisprachigkeitsnachweis ist notwendig, um in der öffentlichen Verwaltung in Südtirol arbeiten zu können. Er ist unbegrenzt gültig. Er entspricht den Vorgaben des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS).


Wer kann den Dienst nutzen

Alle Interessierten können sich zur Zweisprachigkeitsprüfung anmelden und um Anerkennung von Sprachzertifikaten oder Studientiteln ansuchen.


Voraussetzungen

Das Mindestalter zum Zeitpunkt der Anmeldung hängt vom Prüfungniveau ab, das Sie ablegen möchten:

  • Sie können sich zur Zweisprachigkeitsprüfung Niveau C1 und Niveau B2 anmelden, wenn Sie 16 Jahre alt sind.
  • Sie können sich zur Zweisprachigkeitsprüfung Niveau B1 und Niveau A2 anmelden, wenn Sie 14 Jahre alt sind.

Sie können sich immer nur zu einer Prüfung anmelden.


Was benötigen Sie

Die Anmeldung zur Zweisprachigkeitsprüfung oder das Ansuchen um Anerkennung erfolgen online über Ihren SPID oder Ihre elektronische Identitätskarte (CIE).

Sollten Sie im Ausland ansässig sein und/oder keine italienische Steuernummer besitzen, können Sie für Ihre Anmeldung bzw. Ihr Ansuchen um Anerkennung das entsprechende Formular verwenden. Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises bei.

Das sind die Formulare im PDF-Format:

Der Dienst ist kostenlos.


So wird es gemacht

Sie können Ihren Antrag über den Online-Dienst myCIVIS stellen. Befolgen Sie dabei folgende Schritte:

  1. Klicken Sie auf den Button "Zum Dienst", den Sie am Ende dieser Seite finden.
  2. Geben Sie die erforderlichen Daten ein.
  3. Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  4. Senden Sie Ihren Antrag ab.

Nur wenn Sie im Ausland ansässig sind und/oder keine italienische Steuernummer besitzen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Füllen Sie das Formular mit dem Ansuchen auf Anmeldung zur Prüfung oder dem Ansuchen auf Anerkennung aus.
  2. Fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Ausweises bei.
  3. Senden Sie alles an die E-Mail-Adresse: zdp@provinz.bz.it.

So geht es weiter

Wenn die Anmeldung erfolgreich war, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung in Ihrem persönlichen Bereich von myCIVIS.

Etwa drei Wochen vor Ihrem Prüfungstermin erhalten Sie Ihre Einladung zur Prüfung immer über Ihren persönlichen Bereich von myCIVIS.

Sollten Sie eine Beeinträchtigung oder Lernstörung haben, so können Sie um Unterstützungsmaßnahmen ansuchen. Verwenden Sie hierfür bitte das Formular Ansuchen um Unterstützungsmaßnahmen und füllen es aus. Senden Sie das ausgefüllte Formular gemeinsam mit den ärztlichen Unterlagen und einem gültigen Ausweis an die E-Mail-Adresse: zdp@provinz.bz.it.
Sie müssen Ihren Antrag um Unterstützungsmaßnahmen spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungsdatum einreichen.

Das Prüfungsergebnis wird innerhalb von drei Werktagen nach abgelegter Prüfung in Ihrem persönlichen Bereich von myCIVIS hinterlegt. Dort finden Sie dann auch Ihren Bewertungsbogen und Ihre Anwesenheitsbestätigung.

Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, finden Sie auch den Zweisprachigkeitsnachweis in digitaler Form in Ihrem persönlichen Bereich von myCIVIS.

Wenn Sie eine Kopie Ihres Aufsatzes sehen möchten, so senden Sie bitte eine E-Mail an zdp@provinz.bz.it und fügen der E-Mail eine Kopie Ihres Ausweises bei.

Sie können auch einen Termin vereinbaren, um Ihre Arbeit persönlich zu sehen. Hierfür schreiben Sie bitte an zpd@provinz.bz.it.

Auf der Website der Zweisprachigkeitsprüfungen finden Sie einige Beispiele für jeden Prüfungsteil und jedes Niveau und können sich so einen ersten Überblick über den Aufbau der Prüfung verschaffen.

Zeiten und Fristen

Die Zweisprachigkeitsprüfungen finden das ganze Jahr über statt.

Sie können sich jederzeit zur Prüfung anmelden. Ihre Anmeldung wird in chronologischer Reihenfolge berücksichtigt.

Alle Prüfungsmodule finden an einem einzigen Tag statt.

Absage der Prüfung

Sobald Sie die Einladung zu Ihrer Prüfung erhalten haben, teilen Sie uns bitte sofort mit, wenn Sie am angegebenen Tag nicht anwesend sein können. Die Absage des Prüfungstermins ist verpflichtend. Sie müssen Ihre Abwesenheit spätestens drei Werktage vor dem Prüfungsdatum mitteilen. Andernfalls werden Sie für einen Zeitraum von sechs Monaten von den Prüfungen ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht bei nachgewiesenen Gründen. Zum Beispiel bei Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses.

Verschiebung eines Prüfungstermins

Wenn Sie am Prüfungstag nicht erscheinen können, können Sie das Prüfungsdatum einmal verschieben. Der Antrag um Verschiebung muss mindestens drei Werktage vor dem Prüfungsdatum per E-Mail zdp@provinz.bz.it gestellt werden.

Vorverlegung des Prüfungsdatums

Das Prüfungsdatum kann auch vorverlegt werden, wenn Sie an einem öffentlichen Wettbewerb teilnehmen möchten. Füllen Sie dazu das Formular im PDF-Format aus: Antrag auf Vorverlegung des Prüfungsdatums. Senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den entsprechenden Unterlagen, wie etwas die Ausschreibung des Auswahlverfahrens, and diese E-Mail-Adresse: zdp@provinz.bz.it.


Häufig gestellte Fragen

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Haben Sie Probleme mit dem Prüfugsdatum?

Die nötigen Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: Probleme mit dem Prüfungstermin.

Kann ich mich gleichzeitig für die Zweisprachigkeitsprüfung und die Ladinischprüfung anmelden?

Ja, Sie können sich für beide Prüfungen gleichzeitig anmelden.

Haben Sie weitere Fragen?

Sie können die häufigsten Fragen und Antworten auf der Website der Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung nachlesen.