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Dienstcode: 3178

Genehmigung für Eingriffe im Bereich des Wasserguts und in der Schutzzone von Flüssen und Bächen

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Beschreibung

Sie müssen bei der Agentur für Bevölkerungsschutz eine Genehmigung beantragen, um jegliche Arbeiten im Bereich des öffentlichen Wassergutes (Arbeiten, Aushübe, Bauten, Instandhaltungen, Veranstaltungen usw.) oder innerhalb von 10 Metern vom Damm, Rand oder Böschungsfuß von Flüssen und Bächen auszuführen. Die Genehmigung wird erteilt, um die hydraulische Sicherheit und die richtige Nutzung der Gewässer zu gewährleisten.
Die Arbeiten können den Wasserlauf, das Flussökosystem, die Stabilität der Schutzbauwerke und die Nutzung der Wasserressourcen beeinflussen. Es müssen auch die Risiken durch Hochwasser oder extreme Ereignisse berücksichtigt werden sowie die Bedeutung eines freien Zugangs zu den Gewässern für Rettungseinsätze oder andere Arbeiten.
Je nach Art der Arbeiten erhalten Sie eine Konzession, eine Genehmigung oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Darin finden Sie die Vorgaben, die zum Schutz des öffentlichen Wassergutes und zur Sicherheit der Gewässer einzuhalten sind.
 

Wer kann den Dienst nutzen

  • Bürger oder Bürgerin;
  • Einrichtung oder Betrieb;
  • Organisatoren und Organisatorinnen von Veranstaltungen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen den Standort der Arbeiten und deren Vereinbarkeit mit den Vorschriften zum Wassergut:
  1. Die Arbeiten müssen auf Grundstücken des öffentlichen Wassergutes oder innerhalb des 10-Meter-Bannstreifens vom Damm, Rand oder Böschungsfuß vorgesehen sein.
  2. Die Arbeiten dürfen den Wasserhaushalt, das Flussökosystem, die Stabilität der Schutzbauwerke oder die Zugänglichkeit zu den Gewässern nicht beeinträchtigen.

Was benötigen Sie

Für das Ansuchen müssen Sie Folgendes bereitlegen:

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.

Es kann eine Kaution als Garantie für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten verlangt werden.



So geht es weiter

Ihr Antrag wird von der Agentur für Bevölkerungsschutz geprüft.

An den betroffenen Orten können Ortsbesichtigungen durchgeführt werden.

Je nach Art der Arbeiten erhalten Sie eine Konzession, eine Genehmigung oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit den einzuhaltenden Auflagen.


Zeiten und Fristen

Für diesen Dienst sind keine besonderen Fristen vorgesehen.

Sie müssen das Ansuchen rechtzeitig einreichen, damit die Projekte geprüft und gegebenenfalls Lokalaugenscheine durchgeführt werden können.