Beschreibung
Der Antrag muss bis spätestens 28. Februar um 12 Uhr mittags in jedem Jahr eingereicht werden.

Um sich bewerben zu können, müssen Sie:
Die Ausbildungsvoraussetzungen variieren je nach Hintergrund des Bewerbers oder der Bewerberin und dem Unterrichtsfach. Nachstehend sind die verschiedenen Zugangsvoraussetzungen aufgeführt:
Einen Nachweis über die Zweisprachigkeit ist nicht erforderlich. Nur wenn Sie ladinischer Muttersprachler oder ladinische Muttersprachlerin sind, die Prüfung über die Kenntnis der deutschen und italienischen Sprache (die sich auf die Oberschule bezieht) und die Prüfung über die Kenntnis der ladinischen Sprache, die im Ladinischen Schulamt durchgeführt wird.
Um in die Rangordnung aufgenommen zu werden, müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:
Sie können den Antrag ausschließlich per E-Mail oder PEC an eine der folgenden Adressen schicken:
Der Antrag muss bis spätestens 28. Februar um 12:00 Uhr mittags in jedem Jahr eingereicht werden.
Die Fristen für die Erstellung der Rangordnung sind wie folgt:
Sie können die Sprachprüfung bei der Abteilung Personal ablegen (die Prüfungen finden einmal im Jahr statt). Die bei der Deutsche Bildungsdirektion oder bei der Direktion Italienische Bildung bereits abgelegte Sprachprüfung wird als gültig betrachtet. Das Zertifikat der Stufe C2 ist ebenfalls gültig.
Regelung der befristeten Aufnahme des Lehrpersonals der Berufsschulen des Landes;
Landhaus 8, Rittner Straße 5, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 15 50
E-Mail: personalaufnahme@provinz.bz.it
PEC: personalaufnahme.assunzionipersonale@pec.prov.bz.it
Website: personal.provinz.bz.it
Nähere Informationen zu der Wettbewerbsausschreibung, für die Sie sich interessieren, erhalten Sie von der in der Ausschreibung angegebenen Kontaktperson.
Der Telefondienst ist aktiv von Montag bis Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr und am Donnerstag von 8:30 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr.
Den Schalterdienst können Sie nutzen, nachdem Sie einen Termin vereinbart haben.