Beschreibung
Bewilligung oder Mitteilung für die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen, die mehrere Gemeinden betreffen und – falls beantragt und nur gelegentlich im Zusammenhang mit der Veranstaltung – für die Verabreichung von Speisen und Getränken.
Eine ausdrückliche Bewilligung ist für wettbewerbsorientierte übergemeindliche Sportveranstaltungen notwendig.
Die Durchführung nicht wettbewerbsorientierter übergemeindliche Sportveranstaltungen auf Straßen muss mindestens 60 Tage vor der Veranstaltung dem Landeshauptmann/der Landeshauptfrau und dem Regierungskommissariat für die Provinz Bozen, durch Zusenden einer einfachen Mitteilung gemeldet werden; dies gilt nicht für Veranstaltungen in Natura 2000-Gebieten und Landschaftsschutzgebieten, für die eine ausdrückliche Genehmigung seitens den zuständigen Ämtern erforderlich ist.
