Kann das Konto geändert werden, auf das der Beitrag überwiesen wird?
Ja, dies ist möglich. Senden Sie das ausgefüllte Formular Änderung der Zahlungsmodalität an die E-Mail-Adresse der ASWE Agentur (aswe.asse@provinz.bz.it) oder per PEC an die Adresse der ASWE Agentur (aswe.asse@pec.prov.bz.it).
Fällt der Beitrag unter die staatlichen Beihilfen im Rahmen des „de minimis“-Regimes?
Ja, der Beitrag wird gewährt, wenn die Summe der erhaltenen Beiträge in den 3 Jahren vor der Auszahlung 50.000,00 € im landwirtschaftlichen Sektor und 300.000,00 € im allgemeinen Sektor nicht überschreitet.
Wie hoch ist der Beitrag?
Die Rückerstattung der eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge beträgt:
- 50% bei 20 bis 75 Erschwernispunkten
- 60% bei 76 bis 110 Erschwernispunkten
- 70% bei mehr als 110 Erschwernispunkten
Was sind Erschwernispunkte?
Erschwernispunkte werden für die landwirtschaftlichen Betriebe in Südtirol ermittelt, unter Berücksichtigung der Herausforderungen der Bewirtschaftung im Berggebiet. Die Erschwernispunkte werden vergeben für:
- Hangneigung: die Bewertung der Hangneigung bezieht sich auf die Bewirtschaftungsflächen Wiese und Ackerfutterbau;
- Höhe: die Bewertung der Meereshöhe bezieht sich auf die Bewirtschaftungsflächen Wiese und Ackerfutterbau;
- Zufahrt: es wird die Erreichbarkeit des Hauptwirtschaftsgebäudes bewertet;
- Teilstücke: Teilstücke sind zusammenhängende Feldstücke (Wiese, Ackerfutterbau), die zueinander einen Mindestabstand von 10 Meter Luftlinie aufweisen;
- Entfernung: diese bezieht sich auf die Entfernung und den Höhenunterschied zwischen dem Hauptwirtschaftsgebäude zur nächstgelegenen Ortschaft.
Was passiert im Falle des Ablebens des/der Begünstigten mit angereiften, aber nicht behobenen Raten?
Im Falle des Ablebens des/der Begünstigten können die Erben sich über die angereiften, aber nicht behobenen Raten informieren, um gegebenenfalls die Auszahlung der noch offenen Raten zu beantragen. Es ist jedoch wichtig, sich vorher bei der Agentur zu erkundigen, ob Beträge offen sind.
Im Falle einer Eigenerklärung - Auszahlung der angereiften und nicht behobenen Raten an die Erben des/der Begünstigten, sind folgende Anträge an die ASWE per E-Mail (aswe.asse@provinz.bz.it), per PEC (aswe.asse@pec.prov.bz.it) oder über ein Patronat zu senden:
Für die Einreichung der Eigenerklärung - Auszahlung an die Erben ist eine Gebühr von 16,00 € zu entrichten, die dem Preis der Stempelmarke entspricht. Wenn der Antrag in Papierform am Schalter/per Post eingereicht wird, ist eine zusätzliche Stempelmarke von 16,00 € notwendig.
Für die Vollmacht eines oder mehrerer Miterben ist weiterhin eine Unterschriftenbeglaubigung erforderlich. Die Unterschriftenbeglaubigung kann erfolgen:
- Am Bürgerschalter der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung;
- Im Amt für demographische Dienste oder in den Bürgerzentren einer Gemeinde der Italienischen Republik;
- In einem Konsulat oder einer italienischen Botschaft im Ausland.