Beschreibung
Die Ausschreibung finden Sie unter folgendem Link: Wettbewerbsausschreibung Research Südtirol-Alto Adige 2022.
Die Rangordnung wird im Abschnitt „Die nächsten Schritte“ veröffentlicht.

Das Amt nimmt eine erste Prüfung der Anträge vor, um deren Vollständigkeit und Richtigkeit sowie die beigefügten Unterlagen zu überprüfen. Anträge, die die grundlegenden Forschungsstandards und/oder die formalen Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht zum Begutachtungsverfahren zugelassen.
Sind die Unterlagen unvollständig oder weisen sie Mängel auf, die leicht behoben werden können, kann das Amt die Ergänzung der fehlenden Unterlagen und die Behebung der Mängel beantragen. Wird diese nicht innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Antrags eingereicht, wird der Antrag archiviert.
Um eine objektive und hoch qualifizierte Begutachtung zu gewährleisten, werden die Anträge einem Peer-Review-Verfahren unterzogen (Projektbegutachtung durch mindestens zwei externe Fachleute).
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Begutachtung erstellt das Amt eine Rangordnung, die Sie unter dem folgenden Link finden können: Rangordnung Ausschreibung Research 2022.
Für Projekte, denen auf der Grundlage der Ranglisten und der verfügbaren Mittel ein Beitrag gewährt wird, müssen die potenziellen Begünstigten einen Zeit-Kosten-Plan vorlegen, der dem tatsächlichen und realistischen Start des Projekts entspricht, sowie eine CUP-Nummer beantragen und diese an das zuständige Amt übermitteln.
Mit den Begünstigten der Finanzierung wird eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen.
Änderungen des Projekts (einschließlich Änderungen bei den Projektpartnern, sowohl bei geförderten als auch bei nicht geförderten Partnern, oder bei der im Projekt vorgesehenen Zusammenarbeit sowie bei dem Kontext, in dem das Projekt stattfinden sollte), Änderungen bei den Investitionen sowie die Ersetzung der für das Projekt verantwortlichen Person (wissenschaftlicher Leiter) müssen dem Amt für Wissenschaft und Forschung rechtzeitig mit einem begründeten Antrag und entsprechenden Unterlagen gemeldet werden: Antrag auf Änderungen eines Projekts.
Wenn der Begünstigte die für das laufende Jahr vorgesehenen Aktivitäten nicht vollständig bis zum 31. Dezember durchführen kann, hat er die Möglichkeit, die nicht durchgeführten Aktivitäten auf das folgende Jahr zu verschieben (Neufeststellung). Die Verschiebung muss bis spätestens 5. Dezember des laufenden Jahres beim Amt beantragt und schriftlich begründet werden: Antrag auf Verschiebung von Projektaktivitäten.
Die Begünstigten sind verpflichtet, bei ihren Kommunikations- und Publikationsaktivitäten stets die Autonome Provinz Bozen - Südtirol (Autonomous Province of Bolzano/Bozen - South Tyrol), als Förderer des jeweiligen geförderten Projekts anzugeben. Dem Hinweis muss das Logo der Provinz Bozen beigefügt sein:
Garibaldi- Straße 14, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 37 69
E-Mail: forschung@provinz.bz.it
PEC: forschung.ricerca@pec.prov.bz.it
Web: https://innovation-forschung.provinz.bz.it/de/home