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Dienstcode: 1111

Verleihung der Bezeichnung „Erbhof”

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Beschreibung

Verleihung der Bezeichnung Erbhof an alle Familien, die den Hof seit mehreren Generationen durch direkte Vererbung bewirtschaften.
 

Wer kann den Dienst nutzen

Alle Familien, die einen Bauernhof besitzen und seit mindestens 200 Jahren auf diesem Hof leben.
 

Voraussetzungen

  • Es muss sich um einen geschlossenen Hof handeln.
  • Der Eigentümer muss den Hof selbst bewohnen und bewirtschaften.
  • Der Hof muss seit mindestens 200 Jahren ohne Unterbrechung, innerhalb derselben Familie in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad, im Erbwege oder durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden übertragen worden sein.

  •  

Was benötigen Sie

  • Das Antragsformular für die Bezeichnung Erbhof: Antragsformular;
  • alle weiteren Unterlagen, die für die Feststellung nützlich sind.
Sie müssen eine Stempelmarke zu 16 Euro beifügen.
 

So wird es gemacht

  1. Laden Sie das Antragsformular im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ herunter.
  2. Füllen Sie es aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  3. Senden Sie die Unterlagen an das Amt für bäuerliches Eigentum.
Senden Sie das Antragsformular und die Unterlagen:

So geht es weiter

  1. Die Verleihung der Auszeichnung „Erbhof“ erfolgt mit Dekret des Landesrates oder der Landesrätin für Landwirtschaft.
  2. Die Übergabe der Erbhofurkunde und des Erbhofschildes finden üblicherweise im Rahmen von Bezirksversammlungen des Südtiroler Bauernbundes statt.

Zeiten und Fristen

Der Dienst ist immer aktiv, Sie können ihn jederzeit beantragen.