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Dienstcode: 1274

Verleih von Audio- und Videogeräten

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Beschreibung

Über einen Antrag auf Geräteverleih können Sie eine breite Palette von Audio- und Videogeräten ausleihen, darunter:

  • Videoprojektoren, Leinwände, Monitore
  • Sprecheranlagen, Aktivboxen, Funkmikrofone
  • Videokameras, Fotokameras, Stative
  • Mischpulte, Audiorekorder, Laptops
 
Des gesamten Gerätekatalog können Sie hier einsehen:
 

Wer kann den Dienst nutzen

  • Gemeinnützige Einrichtungen
  • Vereine
  • Schulen
  • Öffentliche Körperschaften
  • Verbände
  • Landesverwaltung

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen richten sich nach der Art der Organisation und der Art der ausgeübten Tätigkeit.

Ihre Organisation

  • muss den Sitz in Südtirol haben und dort die Tätigkeit ausüben
  • muss gemeinnützige Zwecke verfolgen
  • muss Bildungs- oder Kulturtätigkeiten ausüben
  • darf die Geräte nur für nicht kommerzielle Veranstaltungen oder Vorführungen nutzen
  • darf die Geräte nicht an Dritte weitergeben
  • darf die Geräte nicht für private Veranstaltungen oder Privatpersonen nutzen
  • muss die geliehenen Geräte innerhalb der vereinbarten Frist zurückgeben

Was benötigen Sie

Sie benötigen den vollständig ausgefüllten und vom gesetzlichen Vertreter oder von der gesetzlichen Vertreterin unterzeichneten Antrag auf Geräteverleih:
 
Antrag auf Geräteverleih (.pdf)

Für die erste Ausleihe müssen Sie dem Amt folgende Dokumente bereitstellen, um in das Kundenregister des Geräteverleihs eingetragen zu werden:
 
  • Eine Kopie der Gründungsurkunde (in Papierform oder in digitaler Form)
  • Eine Kopie der Satzung (in Papierform oder in digitaler Form)
  • Eine aktuelle Mitgliederliste (bei Vereinen)
 
Wichtiger Hinweis: Wenn die Organisation in ein nationales Register (RUNTS) oder in ein Register der Landesverwaltung eingetragen ist, können wir die Informationen direkt aus diesem übernehmen. In diesem Fall benötigen wir ausschließlich den Antrag auf Geräteverleih von Ihnen.

So wird es gemacht

  1. Sie füllen den Antrag auf Geräteverleih vollständig aus
  2. Sie lassen den Antrag vom gesetzlichen Vertreter oder von der gesetzlichen Vertreterin digital oder handschriftlich unterschreiben (keine Unterschriftengrafiken verwenden!)
  3. Sie schicken den Antrag an das Amt für Film und Medien per E-Mail oder
  4. Sie geben den Antrag persönlich im Amt für Film und Medien ab

So geht es weiter

  1. Das Amt für Film und Medien erhält Ihren Antrag
  2. Das Amt für Film und Medien überprüft die Ausleihberechtigung, die Vollständigkeit und die gültige Unterschrift des Antrags
  3. Wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, werden die angesuchten Geräte vorgemerkt
  4. Sollten bestimmte Geräte im angefragten Zeitraum nicht verfügbar sein, werden nach Möglichkeit passende Alternativgeräte vorgemerkt
  5. Sie erhalten eine Reservierungsbestätigung mit der Auflistung der gebuchten Geräte sowie Informationen zur Abholung

 

Wichtige Hinweise:

  • Die Geräte werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums der Anträge zugeteilt
  • Maximal können 15 Geräte gleichzeitig ausgeliehen werden
  • Mit der Abholung der Geräte akzeptieren Sie automatisch die allgemeinen Leihbedingungen
  • Sie haften, auch wenn Sie kein Verschulden trifft, für jegliche Beschädigung oder bei Verlust der Geräte in der Höhe der Reparatur- oder Ersatzkosten
  • Sie müssen sicherstellen, dass die Geräte von sachkundigen Personen ordnungsgemäß verwendet werden
  • Sie müssen dem Amt jeden Schaden unverzüglich melden
  • Sie dürfen keine Änderungen an den Geräten vornehmen
  • Wenn Sie wiederholt mit der Rückgabe in Verzug geraten, können Sie auch von der Ausleihe ausgeschlossen werden

Zeiten und Fristen

  • Anträge auf Geräteverleih können jederzeit eingereicht werden
  • Die grundsätzliche Leihdauer beträgt maximal 14 Kalendertage
  • Wenn Sie nur ein Gerät anfordern, beträgt die grundsätzliche Leihdauer maximal 30 Kalendertage
  • Die Ausleihe kann nach der Abholung der Geräte verlängert werden
  • Die gesamte Ausleihdauer darf auch nach einer gewährten Verlängerung 30 Kalendertage nicht überschreiten
  • Eine Verlängerung der Ausleihe wird vorbehaltlich der Verfügbarkeit gewährt
  • Für Ausstellungszwecke stehen eigene Geräte zur Verfügung, die auch über die 30-Tage-Frist hinaus ausgeliehen werden können

Häufig gestellte Fragen

Was kostet der Verleih?

Die Ausleihe ist gebührenfrei.
 

Wie viel früher muss ich den Antrag auf Geräteverleih stellen?

Den Antrag auf Geräteverleih kann man jederzeit stellen, also auch beispielsweise 6 Monate im Voraus. Gerätebuchungen sind technisch bedingt allerdings frühestens 6 Monate vor dem Abholtermin möglich, dementsprechend erhält man auch frühestens 6 Monate vor der geplanten Abholung eine Reservierungsbestätigung. Gerätebuchungen werden in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge vorgenommen.
 

Ich benötige die Geräte aber länger als 2 Wochen, was kann ich tun?

Nur sehr wenige Geräte („No-Limit-Geräte“) können zeitlich unbegrenzt ausgeliehen werden. Im Katalog sind diese Geräte mit „No-Limit“ gekennzeichnet. Das Amt behält sich vor, ggf. auch diese Geräte auf eine maximale Ausleihdauer zu begrenzen.
 

Warum muss ich den Antrag vom gesetzlichen Vertreter oder von der gesetzlichen Vertreterin unterschreiben lassen?

Die Geräte werden namentlich vom gesetzlichen Vertreter bzw. von der gesetzlichen Vertreterin ausgeliehen. Diese Person übernimmt damit auch die Verantwortung über die Geräte und haftet für eventuelle Schäden oder bei Verlust. Die Abholung und die Rückgabe der Geräte kann aber selbstverständlich auch von einer beauftragten Person erfolgen.
 

Was passiert, wenn Geräte nicht am vereinbarten Tag abgeholt werden?

Vereinbarte Gerätereservierungen bleiben 3 Arbeitstage abholbereit. Danach wird die Buchung gelöscht und die Geräte werden wieder zur Ausleihe freigegeben.
 
Weitere Fragen, die häufig gestellt werden, finden Sie zusammengefasst in diesem Dokument: