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Dienstcode: 1253

Studienbeihilfe für Schülerinnen und Schüler außerhalb Südtirols

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Beschreibung

Die Autonome Provinz Bozen bietet auch im Schuljahr 2025/2026 Studienbeihilfen an. 


Wer kann den Dienst nutzen

Das Stipendium ist für Schülerinnen und Schüler gedacht, die eine Oberschule, eine Vollzeit-Ausbildung oder ein Praktikum außerhalb der Provinz besuchen. 


Voraussetzungen

Sie müssen alle Voraussetzungen gemäß den Richtlinien für die Gewährung von Studienbeihilfen und zur Rückerstattung von Gebühren für den Besuch von Oberschulen und Berufsausbildungskursen in Vollzeit außerhalb der Provinz Bozen sowie gemäß Wettbewerbsausschreibung 2025/26. Besonders wichtig sind die Voraussetzungen zur Staatsbürgerschaft und zur Ausbildung.

Staatsbürgerschaft

Sie müssen seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechung in Südtirol wohnen:

  • Sie sind EU-Bürgerin oder -Bürger;
  • oder Sie sind Nicht-EU-Bürgerin oder -Bürger mit einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung EG für Italien oder Sie sind laut Richtlinie 2011-95-EU als Flüchtling anerkannt bzw. Sie haben einen subsidiären Schutz und sind dadurch italienischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gleichgestellt;
  • oder Sie sind Nicht-EU-Bürgerin oder Nicht-EU-Bürger ohne langfristige Aufenthaltsberechtigung EG für Italien und haben Ihren Wohnsitz ohne Unterbrechung seit mindestens zwei Jahren in Südtirol.

Ausbildung

Sie müssen außerhalb der Provinz Bozen:

  • eine Oberschule oder eine Vollzeitausbildung besuchen, die es in Südtirol nicht gibt. Der Kurs muss: mindestens 6 Monate dauern, an mindestens 3 Tagen pro Woche stattfinden und mindestens 8 Stunden pro Woche umfassen.
  • oder Sie machen im Schuljahr 2025/2026 (01.09.2025 bis 31.08.2026) ein Pflichtpraktikum, das zu Ihrer Ausbildung gehört und für Ihren Beruf notwendig ist. Das Praktikum muss mindestens 4 Monate dauern,
  • wichtig, Sie dürfen im Schuljahr 2025/2026 keine weiteren Studienbeihilfen für dasselbe Studium von öffentlichen oder öffentlich finanzierten privaten Einrichtungen bekommen.

Berechnung: Die Beihilfe wird – wie im vorigen Jahr – anhand der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) und des Faktors der wirtschaftlichen Lage (FWL) Ihrer Familie berechnet. VSE:

  • bis a 1,00 4.000,00 Euro;
  • von 1,01 bis 1,20 3.700,00 Euro;
  • von 1,21 bis 1,45 3.400,00 Euro;
  • von 1,46 bis 1,75 3.100,00 Euro;
  • von 1,76 bis 2,15 2.800,00 Euro;
  • von 2,16 bis 2,60 2.500,00 Euro;
  • von 2,61 bis 3,20 2.200,00 Euro;
  • von 3,21 bis 3,60 1.900,00 Euro;
  • von 3,61 bis 4,00 1.500,00 Euro.

Nähere Informationen finden Sie:

  • in den Richtlinien zur Gewährung von Studienbeihilfen und zur Rückerstattung von Gebühren für den Besuch von Oberschulen und Berufsausbildungskursen in Vollzeit außerhalb der Provinz Bozen.
  • in der Wettbewerbsausschreibung 2025/26 für die Zuweisung von Studienbeihilfen an Bewerberinnen und Bewerber, die außerhalb der Provinz Bozen Oberschulen oder Vollzeitkurse der Berufsbildung besuchen, die es in Südtirol nicht gibt. Diese müssen eine Mindestdauer von sechs Monaten im Schuljahr 2025/26 haben.

Was benötigen Sie

Folgende Unterlagen müssen Sie vorbereiten:

  • Antragsformular (das Formular wird zu Beginn des Antragszeitraums hier veröffentlicht)

​​           Wenn Sie eine Schule oder einen Kurs besuchen:

  • eine Liste der Fächer und der Unterrichtsstunden, die Sie besuchen.

  • eine Bestätigung der Schule oder des Kurses mit dem Gesamtbetrag der Kosten, die Sie zahlen müssen. Diese Kosten dürfen sich nur auf die Einschreibe-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren beziehen. Die Rechnung oder der Zahlungsnachweis muss später nachgereicht werden.

Wenn Sie ein Praktikum machen: legen Sie dem Antrag eine Bestätigung des Betriebs/der Institution bei, bei dem oder der sie das Praktikum absolvieren. Die Dauer des Praktikums (Beginn und Ende) muss darin genau angegeben werden. 

Wenn Sie den Antrag per E-Mail senden, legen Sie bitte eine Kopie des Ausweises der Person bei, die den Antrag unterschrieben hat.

Am Anfang müssen Sie keine weiteren Unterlagen beilegen. Nachträglich kann das Amt für Schulfürsorge weitere Dokumente verlangen. Falsche oder unvollständige Informationen sind strafbar. 

Der Dienst ist kostenlos.

 



So geht es weiter

  1. Das Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
  2. Sie haben max. 15 Tage Zeit, um eventuell falsche Angaben zu korrigieren.
  3. Sie erhalten eine Mitteilung, ob Sie das Stipendium bekommen oder nicht.
  4. Danach wird das Stipendium ausbezahlt.

Zeiten und Fristen

Der Einreichtermin für die Antragstellung Ihrer Studienbeihilfe für das Schuljahr Jahr 2025/2026 ist der 11. September 2026, 12:00 Uhr.

Übersicht der Fälligkeiten
  • Antragszeitraum: 17. August bis 11. September 2026, 12.00 Uhr.
  • Auszahlung der Studienbeihilfe: voraussichtlich innerhalb November 2026

Häufig gestellte Fragen

Kann ich jemand anderen bevollmächtigen, die Studienbeihilfe zu erhalten?

Ja, wenn ein Elternteil den Antrag für ein minderjähriges Kind stellt und dieses zwischen Antragstellung und Auszahlung volljährig wird, kann es ein Elternteil (oder eine Sozialassistenten/einen Sozialassistentin) dafür bevollmächtigen.
Dafür muss man das entsprechende Formular mit beiden Unterschriften und beiden Ausweiskopien einreichen. 

Gibt es eine Altersgrenze für die Antragsstellung auf ein Stipendium?

Nein, es gibt keine Altersgrenze. Sie können den Antrag in jedem Alter stellen.

Wie kann ich mehr Informationen zum Dienst bekommen?

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Webseite.


Rechtliche Grundlagen

Dieser Dienst richtet sich nach den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Sie können diese Gesetze unter folgendem Link nachlesen: https://lexbrowser.provinz.bz.it/.

Die maßgeblichen Regelungen sind:

Die Datenschutzerklärung finden Sie unter folgendem Link: Informationsschreiben Privacy