Beschreibung
Die Autonome Provinz Bozen bietet auch im Schuljahr 2025/2026 Studienbeihilfen an.

Die Autonome Provinz Bozen bietet auch im Schuljahr 2025/2026 Studienbeihilfen an.
Das Stipendium ist für Schülerinnen und Schüler gedacht, die eine Oberschule, eine Vollzeit-Ausbildung oder ein Praktikum außerhalb der Provinz besuchen.
Sie müssen alle Voraussetzungen erfüllen, laut Dekret des Landeshauptmannes der Autonomen Provinz Bozen Nr. 17 vom 27.06.2024 und laut Wettbewerbsausschreibung 2025/2026. Besonders wichtig sind die Punkte Staatsbürgerschaft und Ausbildung.
Sie müssen seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechung in Südtirol wohnen:
Sie müssen außerhalb der Provinz Bozen:
Berechnung: Die Beihilfe wird – wie im vorigen Jahr – anhand der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) und des Faktors der wirtschaftlichen Lage (FWL) Ihrer Familie berechnetet. VSE:
Folgende Unterlagen müssen Sie vorbereiten:
Wenn Sie eine Schule oder einen Kurs besuchen:
eine Liste der Fächer und der Unterrichtsstunden, die Sie besuchen.
eine Bestätigung der Schule oder des Kurses mit dem Gesamtbetrag der Kosten, die Sie zahlen müssen. Diese Kosten dürfen sich nur auf die Einschreibe-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren beziehen. Die Rechnung oder der Zahlungsnachweis muss später nachgereicht werden.
Wenn Sie ein Praktikum machen: legen Sie dem Antrag eine Bestätigung des Betriebs/der Institution bei, bei dem o der sie das Praktikum absolvieren. Die Dauer des Praktikums (Beginn und Ende) muss darin genau angegeben werden.
Wenn Sie den Antrag per Post oder E-Mail senden, legen Sie bitte eine Kopie des Ausweises der Person bei, die den Antrag unterschrieben hat.
Am Anfang müssen Sie keine weiteren Unterlagen beilegen. Nachträglich kann das Amt für Schulfürsorge weitere Dokumente verlangen. Falsche oder unvollständige Informationen sind strafbar.
Der Dienst ist kostenlos.
Sie können den Antrag auf drei Arten stellen:
Sie können einen Termin telefonisch oder per E-Mail vereinbaren – es ist aber auch möglich, ohne Termin vorbeizukommen.
Der Termin wird noch bekannt gegeben.
Ja, wenn ein Elternteil den Antrag für ein minderjähriges Kind stellt und dieses zwischen Antragstellung und Auszahlung volljährig wird, kann es ein Elternteil (oder eine Sozialassistenten/einen Sozialassistentin) dafür bevollmächtigen.
Dafür muss man das entsprechende Formular mit beiden Unterschriften und beiden Ausweiskopien einreichen.
Nein, es gibt keine Altersgrenze. Sie können den Antrag in jedem Alter stellen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Webseite.
Dieser Dienst richtet sich nach den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Sie können diese Gesetze unter folgendem Link nachlesen: https://lexbrowser.provinz.bz.it/.
Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 33 49
E-Mail: schulfuersorge@provinz.bz.it
PEC: schulfuersorge.assistenzascolastica@pec.prov.bz.it
Website: bildungsfoerderung.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.