Beschreibung
Antrag auf Förderungen zugunsten von Nahversorgungsbetrieben für:
- die Eröffnung des einzigen Nahversorgungsbetriebes;
- die Aufrechterhaltung des Nahversorgungsbetriebes.

Antrag auf Förderungen zugunsten von Nahversorgungsbetrieben für:
Die Beiträge für die Eröffnung können von Handelsbetrieben beantragt werden, die einen „Nahversorgungsdienst“ ausüben, sofern in der Ortschaft ausschließlich der antragstellende Betrieb vorhanden ist und kein Handelsbetrieb mit einem angemessenen Lebensmittelangebot besteht.
War zuvor in derselben Ortschaft nur ein einziger Nahversorgungsbetrieb vorhanden, kann der Beitrag für die Eröffnung erst beantragt werden, wenn seit der Schließung des vorher bestehenden Betriebes mindestens ein Jahr vergangen ist.
War zuvor in derselben Ortschaft nur ein einziger Nahversorgungsbetrieb vorhanden, kann der Beitrag für die Aufrechterhaltung nur beantragt werden, wenn der vorher bestehende Nahversorgungsbetrieb seit mindestens einem Jahr geschlossen ist.
Nahversorgungsbetriebe müssen in ländlichen Gebieten Einzelhandel betreiben.
Dieser muss eine große Auswahl an frischen und konservierten Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs anbieten.
Er muss in Ortschaften mit mindestens 150 Einwohnern und Einwohnerinnen angesiedelt sein.
Weitere grundsätzliche Voraussetzungen:
Für den Antrag müssen Sie Folgendes vorbereiten die Erklärung des wirtschaftlichen Eigentümers/der wirtschaftlichen Eigentümerin.
Für die Authentifizierung benötigen Sie:
Sie benötigen außerdem eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro.
Das Ansuchen kann über den Online-Dienst myCIVIS erfolgen, indem Sie diese Schritte befolgen:
Sie müssen das Amt für Handel und Dienstleistungen durch Zusendung des Abtretungsvertrags informieren.
Sie müssen dies dem Amt für Handel und Dienstleistungen mitteilen und den entsprechenden Teil des Beitrags zurückzahlen, wenn das Geschäft im Laufe des Jahres geschlossen wird.
Wenn das Geschäft vor weniger als einem Jahr geschlossen wurde, gilt es als Aufrechterhaltung des Betriebs.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.
Garibaldistraße 14, 39100 Bozen
Telefon 1: +39 0471 41 37 40
E-Mail: handel@provinz.bz.it
PEC: handel.commercio@pec.prov.bz.it
Website: wirtschaft.provinz.bz.it