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Dienstcode: 1239

Schadensersatz für zivilrechtliche oder vermögensrechtliche Haftung der Landesverwaltung

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Beschreibung

Ansuchen auf Schadenersatz, wenn Sie einen Schaden erlitten haben, der einer Einrichtung der Landesverwaltung zugerechnet werden kann.

Der Dienst wird vom Verwaltungsamt für Straßen angeboten. Auf Antrag eines Bürgers oder einer Bürgerin wird ein Ansuchen auf Schadenersatz gegenüber der Landesverwaltung eingeleitet.

Ziel ist es, zu prüfen, ob die Landesverwaltung für den Schaden verantwortlich ist, den der Bürger oder die Bürgerin geltend macht.


Wer kann den Dienst nutzen

Der Dienst richtet sich an Eigentümer und Eigentümerinnen von beweglichen oder unbeweglichen Gütern sowie von Fahrzeugen.

Den Dienst können auch Personen nutzen, die der Ansicht sind, durch ein Ereignis oder einen Umstand einen Schaden erlitten zu haben, der einer Einrichtung der Landesverwaltung zugerechnet werden kann.

Dies gilt auch für körperliche Schäden.


Voraussetzungen

  • Antragsformular: Schadenersatz_aufgrund_zivil_vermoegensrechtlicher_HaftungIT_DE;
  • Kostenvoranschlag oder Rechnung über die erlittenen Schäden;
  • bei Schäden am Fahrzeug: Kopie des Kfz-Scheins (Vorder- und Rückseite);
  • fotografische Dokumentation;
  • gegebenenfalls Protokolle der eingesetzten Ordnungskräfte (Carabinieri, Feuerwehr usw.);
  • alle weiteren nützlichen Unterlagen oder Informationen.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


Was benötigen Sie

  • Antragsformular: Schadenersatz aufgrund zivil- bzw. vermögensrechtlicher Haftung;
  • Kostenvoranschlag oder Rechnung über die erlittenen Schäden;
  • bei Schäden am Fahrzeug: Kopie des Kfz-Scheins (Vorder- und Rückseite);
  • fotografische Dokumentation;
  • gegebenenfalls Protokolle der eingesetzten Ordnungskräfte (Carabinieri, Feuerwehr usw.);
  • alle weiteren nützlichen Unterlagen oder Informationen.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


So wird es gemacht

Laden Sie das Antragsformular herunter und füllen Sie es aus. Der Geschädigte oder die Geschädigte muss es unterschreiben und gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen einreichen. Besuchen Sie dazu den Abschnitt “Was benötigen Sie für das Ansuchen”.

Reichen Sie die Unterlagen beim Verwaltungsamt für Straßen ein, per:


So geht es weiter

  • Das Verwaltungsamt für Straßen leitet eine Sachverhaltsermittlung ein, das heißt eine Prüfung Ihres Falls;
  • Es werden technische Bewertungen bei der zuständigen Einrichtung eingeholt;
  • Anschließend wird geprüft, ob eine Verantwortlichkeit der Landesverwaltung nach den geltenden Rechtsvorschriften besteht.

Wenn das Ermittlungsverfahren eine Verantwortlichkeit der Landesverwaltung feststellt:

  • erhalten Sie ein Schadenersatzangebot;
  • gleichzeitig werden Sie aufgefordert, eine schriftliche unwiderrufliche Erklärung zu unterschreiben, mit der Sie auf weitere Ansprüche wegen desselben Vorfalls gegenüber der Verwaltung verzichten;
  • wenn Sie das Angebot annehmen, wird die Entschädigung innerhalb von 60 Tagen ausgezahlt.

Wenn die Sachverhaltsermittlung eine Verantwortlichkeit der Landesverwaltung ausschließt, erhalten Sie eine Mitteilung und haben keinen Anspruch auf Schadenersatz.


Zeiten und Fristen

Die Zeiten und Fristen hängen vom Ereignis und von dessen Komplexität ab.


Häufig gestellte Fragen

Wer muss das Ansuchen um Schadenersatz stellen?

Das Ansuchen muss von der geschädigten Person gestellt werden.

In folgenden Fällen stellen andere Personen das Ansuchen:

  • bei Schäden an Minderjährigen: die Eltern oder der Vormund;
  • bei Schäden an einem Fahrzeug: der Eigentümer oder die Eigentümerin.