- Das Verwaltungsamt für Straßen leitet eine Sachverhaltsermittlung ein, das heißt eine Prüfung Ihres Falls;
- es werden technische Bewertungen bei der zuständigen Einrichtung eingeholt;
- anschließend wird geprüft, ob eine Verantwortlichkeit der Landesverwaltung nach den geltenden Rechtsvorschriften besteht.
Wenn das Ermittlungsverfahren eine Verantwortlichkeit der Landesverwaltung feststellt:
- Erhalten Sie ein Schadenersatzangebot;
- gleichzeitig werden Sie aufgefordert, eine schriftliche unwiderrufliche Erklärung zu unterschreiben, mit der Sie auf weitere Ansprüche wegen desselben Vorfalls gegenüber der Verwaltung verzichten;
- wenn Sie das Angebot annehmen, wird die Entschädigung innerhalb von 60 Tagen ausgezahlt;
Wenn die Sachverhaltsermittlung eine Verantwortlichkeit der Landesverwaltung ausschließt, erhalten Sie eine Mitteilung und keinen Schadenersatz.