Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Warteliste beziehen sich auf die Kriterien für die Erstellung der Warteliste – Art. 8 des Beschlusses Nr. 953 von 2025, die wie folgt lauten.
Bewertung des Pflege- und Betreuungsbedarfs
Pflege- und Betreuungsbedarf (bis zu 40 Punkte).
Je nach Pflegeeinstufung gemäß Pflegegesetz werden folgende Punkte zugewiesen:
- Pflegestufe 1: 10 Punkte;
- Pflegestufe 2: 20 Punkte;
- Pflegestufe 3: 30 Punkte;
- Pflegestufe 4: 40 Punkte;
Wenn sich Ihr Zustand in letzter Zeit verschlechtert hat und dies noch nicht durch eine neue Pflegeeinstufung festgehalten wurde, kann das Personal der Einrichtung eine vorläufige Bewertung vornehmen (0-40 Punkte). Die Bewertung basiert auf den Unterlagen und Beobachtungen.
Familiäre und soziale Situation
Familiäre und soziale Situation (bis zu 30 Punkte):
- wenn Sie zu Hause keine Betreuung durch Familienangehörige oder Dienste erhalten können: bis zu 10 Punkte;
- wenn in Ihrer derzeitigen Wohnung Probleme bestehen, die eine Aufnahme in eine Einrichtung erforderlich machen: bis zu 10 Punkte;
- wenn Sie besondere persönliche Schwierigkeiten (physische, psychische Probleme usw.) haben: bis zu 10 Punkte;
- wenn Sie über 60 Jahre alt sind und sich bereits in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen und Abhängigkeitserkrankungen befinden: 30 Punkte;
Datum der Einreichung des Antrags
Datum der Einreichung des Antrags (bis zu 10 Punkte): für jeden Monat, der seit der Einreichung des letzten ordnungsgemäß eingereichten Antrags vergangen ist: 1 Punkt, bis zu einem Maximum von 10 Punkten.
Weitere Bewertungselemente
Weitere Bewertungselemente (bis zu 30 Punkte): Die Einrichtung kann bis zu 30 zusätzliche Punkte für andere besondere Situationen oder für eine genauere Bewertung der familiären/sozialen Elemente vergeben.
Verlegung von den Diensten für begleitetes und betreutes Wohnen
Verlegung von den Diensten für begleitetes und betreutes Wohnen (bis zu 20 Punkte): Wenn Sie bereits von einem Dienst für „begleitendes und betreutes Wohnen für Senioren und Seniorinnen“ betreut werden und in ein vertragsgebundenes Seniorenwohnheim verlegt werden, können Sie bis zu 20 zusätzliche Punkte erhalten.
Weitere Informationen
Die Gesamtpunktzahl darf 110 Punkte nicht überschreiten.
Bei gleicher Punktezahl:
- hat die Person Vorrang, die den Antrag zuerst eingereicht hat;
- Bei der Aufnahme in ein Mehrbettzimmer kann auch das Geschlecht berücksichtigt werden, um ein besseres Zusammenleben zu fördern.