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Dienstcode: 3039

Informationen zur Aufnahme und zum Eintritt in Seniorenwohnheime

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Beschreibung

Dienst für Seniorenwohnheime, die in einem angemessenen Wohn- und Lebensumfeld Folgendes bieten:

  • Unterkunft und Verpflegung;
  • die Begleitung und soziale Unterstützung;
  • die krankenpflegerische, rehabilitative und ärztliche Betreuung der Bewohner und Bewohnerinnen.

Besonderes Augenmerk wird dabei vor allem auf die physische, psychische und soziale Aktivierung der Bewohner und Bewohnerinnen gelegt, wobei der besonderen individuellen Situation gebührend Rechnung getragen wird.

In Südtirol gibt es 79 Seniorenwohnheime mit insgesamt ca. 4.700 Betten, die geführt werden von:

  • öffentlichen Betrieben für Pflege- und Betreuungsdienste (ÖBPB), Bezirksgemeinschaften;
  • Gemeinden;
  • Privatpersonen.

Wer kann den Dienst nutzen

Ältere Menschen ab 60 Jahren mit einem bestimmten Pflege- und Betreuungsbedarf.


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Warteliste beziehen sich auf die Kriterien für die Erstellung der Warteliste – Art. 8 des Beschlusses Nr. 953 von 2025, die wie folgt lauten.

Bewertung des Pflege- und Betreuungsbedarfs

Pflege- und Betreuungsbedarf (bis zu 40 Punkte).

Je nach Pflegeeinstufung gemäß Pflegegesetz werden folgende Punkte zugewiesen:

  • Pflegestufe 1: 10 Punkte;
  • Pflegestufe 2: 20 Punkte;
  • Pflegestufe 3: 30 Punkte;
  • Pflegestufe 4: 40 Punkte;
Wenn sich Ihr Zustand in letzter Zeit verschlechtert hat und dies noch nicht durch eine neue Pflegeeinstufung festgehalten wurde, kann das Personal der Einrichtung eine vorläufige Bewertung vornehmen (0-40 Punkte). Die Bewertung basiert auf den Unterlagen und Beobachtungen.

Familiäre und soziale Situation

Familiäre und soziale Situation (bis zu 30 Punkte):

  • wenn Sie zu Hause keine Betreuung durch Familienangehörige oder Dienste erhalten können: bis zu 10 Punkte;
  • wenn in Ihrer derzeitigen Wohnung Probleme bestehen, die eine Aufnahme in eine Einrichtung erforderlich machen: bis zu 10 Punkte;
  • wenn Sie besondere persönliche Schwierigkeiten (physische, psychische Probleme usw.) haben: bis zu 10 Punkte;
  • wenn Sie über 60 Jahre alt sind und sich bereits in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen und Abhängigkeitserkrankungen befinden: 30 Punkte;

Datum der Einreichung des Antrags

Datum der Einreichung des Antrags (bis zu 10 Punkte): für jeden Monat, der seit der Einreichung des letzten ordnungsgemäß eingereichten Antrags vergangen ist: 1 Punkt, bis zu einem Maximum von 10 Punkten.

Weitere Bewertungselemente

Weitere Bewertungselemente (bis zu 30 Punkte): Die Einrichtung kann bis zu 30 zusätzliche Punkte für andere besondere Situationen oder für eine genauere Bewertung der familiären/sozialen Elemente vergeben.

Verlegung von den Diensten für begleitetes und betreutes Wohnen

Verlegung von den Diensten für begleitetes und betreutes Wohnen (bis zu 20 Punkte): Wenn Sie bereits von einem Dienst für „begleitendes und betreutes Wohnen für Senioren und Seniorinnen“ betreut werden und in ein vertragsgebundenes Seniorenwohnheim verlegt werden, können Sie bis zu 20 zusätzliche Punkte erhalten.

Weitere Informationen

Die Gesamtpunktzahl darf 110 Punkte nicht überschreiten.

Bei gleicher Punktezahl:

  • hat die Person Vorrang, die den Antrag zuerst eingereicht hat;
  • Bei der Aufnahme in ein Mehrbettzimmer kann auch das Geschlecht berücksichtigt werden, um ein besseres Zusammenleben zu fördern.

Was benötigen Sie

Um die Aufnahme in das Seniorenwohnheim zu beantragen, müssen Sie das landesweit einheitliche Formular ausfüllen. Wählen Sie das entsprechende Formular aus:

Die Kosten belaufen sich auf den Grundtarif/Tagessatz, der an die Einrichtung von dem Senior oder der Seniorin zu zahlen ist, die im Seniorenwohnheim lebt, oder vom Ehemann bzw. von der Ehefrau. Wenn ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die gesamten Kosten zu decken, müssen die Kinder den fehlenden Teil beisteuern.

Wenn auch dies nicht ausreicht, wird der Restbetrag von der Wohngemeinde gezahlt.

Um je nach Einkommen/Vermögen eine Tarifbegünstigung zu beantragen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sozialsprengel.

Der zuständige Sozialsprengel richtet sich nach dem letzten Wohnsitz in Italien zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung. Weitere Informationen finden Sie auf der Website: soziales.provinz.bz.it.

Weitere Informationen über den Tarif für den Dienst erhalten Sie beim zuständigen Sozialsprengel oder beim Landesamt für Senioren und Sozialsprengel. Andernfalls können Sie das folgende Formular konsultieren: Grundtarife und Tagessätze 2025 Seniorenwohnheime.


So wird es gemacht

Für die Antragstellung:

  • laden Sie das Formular herunter, füllen Sie es aus und fügen Sie gegebenenfalls den Antrag auf Tarifbegünstigung bei;
  • senden Sie die Formulare an das jeweilige Seniorenwohnheim oder auch an die einheitliche Anlaufstelle für Pflege und Betreuung (Bozen), wenn diese zuständig ist;
  • wählen Sie das von Ihnen bevorzugten Seniorenwohnheim, das Sie in den folgenden Unterlagen finden:
  1. Adressen Seniorenwohnheime;
  2. Betten 2025 Seniorenwohnheime – besondere Betreuungsformen.

So geht es weiter

  1. Für Informationen oder eine eventuelle Aufnahme wenden Sie sich bitte direkt an das Seniorenwohnheim Ihrer Wahl;
  2. Gegen die Entscheidung des Seniorenwohnheims können Sie Einspruch erheben und einen Rekurs wegen Unrechtmäßigkeit einlegen. Der Rekurs muss innerhalb von 45 Tagen nach der Mitteilung der Entscheidung eingereicht werden. Der Antrag auf Rekurs ist wie folgt geregelt:

Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Was muss ich tun, wenn ich ein Hilfs- oder Entlastungsangebot für pflegebedürftige Menschen suche?

Um einen Platz für die befristete Aufnahme in einem Seniorenwohnheim zu finden, konsultieren Sie bitte den folgenden Link: https://www.ricovero-temporaneo.it/?lang=de

Was muss ich tun, wenn ich ein Seniorenwohnheim betreibe oder eröffnen möchte?

Wenn Sie ein Seniorenwohnheim betreiben oder eröffnen möchten, müssen Sie bei der Abteilung Soziales die Genehmigung oder Akkreditierung beantragen. Die Akkreditierung besteht aus einer systematischen und fachkundigen Überprüfung der Seniorenwohnheime alle 5 Jahre, damit die Angemessenheit der Dienste und ihre kontinuierliche Verbesserung gewährleistet werden.
Nachfolgend finden Sie die Kriterien für die Akkreditierung der Seniorenwohnheimen (Beschluss Nr. 953 vom 21. November 2025, Art. 9).


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen


Zuständige Stelle

Amt für Senioren und Sozialsprengel

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 82 50 / +39 0471 41 82 51 /
E-Mail: amt.senioren@provinz.bz.it
PEC: senioren.anziani@pec.prov.bz.it
Website: soziales.provinz.bz.it

Ansprechpartner:

Parteienverkehr:

  • Montag bis Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr;
  • Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.