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Dienstcode: 1294

Genehmigung für die vorübergehende Nutzung von Straßenland

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Beschreibung

Dieser Dienst ermöglicht es Ihnen, eine Ermächtigung für die zeitweilige Besetzung der Straßendomäne (maximal 364 Tage) auf Staats- und Landesstraßen zu beantragen.


Was benötigen Sie

Für das Ansuchen benötigen Sie folgende Unterlagen: 

  • technischer Bericht;
  • Lageplan;
  • Mappenauszug.

Kaufen Sie zwei Stempelmarken im Wert von jeweils 16 Euro.


So wird es gemacht

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim Verwaltungsamt für Straßen einzureichen.


So geht es weiter

  • Das Amt erhält Ihren Antrag;
  • der zuständige Straßendienst der Autonomen Provinz Bozen erteilt dem Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen eine entsprechende Stellungnahme;
  • wenn der Dienst gebührenpflichtig ist, erhalten Sie eine Aufforderung zur Zahlung der Gebühr;
  • nach Eingang des Nachweises über die Zahlung der Gebühr erteilt das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen die Ermächtigung zur zeitweilige Besetzung der Straßendomäne (maximal 364 Tage);
  • andernfalls erhalten Sie eine Ablehnung Ihres Antrags.

Zeiten und Fristen

Das Ansuchen muss mindestens 30 Tage vor der zeitweiligen Besetzung der Straßendomäne eingereicht werden.

Häufig gestellte Fragen

Was muss ich tun, wenn sich die Besetzung in einer bewohnten Ortschaft mit einer Einwohnerzahl von unter 10.000 befindet?

Sie müssen sich an die zuständige Gemeinde wenden, die die Unbedenklichkeitserklärung beim Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen beantragt. Nach Erhalt der Unbedenklichkeitserklärung durch das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen stellt die zuständige Gemeinde die Genehmigung aus.

Wo kann ich Informationen über die Straßengrenzen finden?

Informationen über die Straßengrenzen finden Sie unter dem folgenden Link: strassengrenze.