Beschreibung
Finanzierung der externen Begleitung zwecks Umsetzung, Entwicklung und Förderung der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit im jeweiligen Einzugsgebiet.

Finanzierung der externen Begleitung zwecks Umsetzung, Entwicklung und Förderung der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit im jeweiligen Einzugsgebiet.
Gemeinden.
Um eine Finanzierung für die externe Begleitung kann angesucht werden:
Für das Ansuchen benötigen Sie:
Der Dienst ist unentgeltlich.
Für das Ansuchen sind die Formulare auszufüllen und samt detailliertem Kostenvoranschlag per PEC an das Amt für Gemeindenfinanzierung zu übermitteln.
Der Beitrag wird innerhalb von 60 Tagen ab Eingang der vollständigen Dokumentation mit Dekret der Abteilungsdirektorin gewährt.
Die Beitragsansuchen können ganzjährig beim Amt für Gemeindenfinanzierung eingereicht werden.
Die Ausgaben müssen bis zum Ende des auf die Gewährungsmaßnahme oder auf die Anlastung der Ausgabe folgenden Jahres, falls letztere später erfolgt, abgerechnet werden.
Es wird 80% von jeder Leistung laut Leistungskatalog finanziert.
Die Auszahlung des Beitrages erfolgt nach Vorlage der Ersatzerklärung der getätigten Ausgaben. Es sind keine Teilzahlungen oder Vorschüsse vorgesehen.
Die Finanzierung ist in der 13. Zusatzvereinbarung vom 19. November 2024 geregelt: 13. Zusatzvereinbarung
Landhaus 1, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 11 45
E-Mail: gemeindenfinanzierung@provinz.bz.it
PEC: gemeindenfinanzierung.finanzalocale@pec.prov.bz.it
Website: oertliche-koerperschaften.provinz.bz.it