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Dienstcode: 3515

Finanzielle Unterstützung für die Aufrechterhaltung des Familienlebens

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Beschreibung

Die finanzielle Unterstützung ist ein monatlicher Beitrag. Sie hilft Personen oder Familien mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen im Alltag zu Hause.


Wer kann den Dienst nutzen

Personen und Familien mit Kindern oder mit pflegebedürftigen Personen.


Voraussetzungen

Anspruch auf finanzielle Sozialhilfe haben italienische Staatsangehörige, Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) sowie gleichgestellte Personen, die seit mindestens 12 Monaten ununterbrochen und dauerhaft in Südtirol leben. Angehörige von Drittstaaten haben nach einem durchgehenden Aufenthalt und ununterbrochenem Wohnsitz von mindestens 5 Jahren in Südtirol Anspruch auf Sozialhilfe.

Um die Leistung zu erhalten, wird die wirtschaftliche Lage der Person oder der Familiengemeinschaft geprüft. Dabei werden Einkommen und Vermögen berücksichtigt.

Die Leistung kann nur gewährt werden, wenn der Bedarf nicht durch den ambulanten Betreuungsdienst des Sozialsprengels oder einen ähnlichen Dienst gedeckt werden kann.

Die Personen dürfen weder Pflegegeld noch Begleitgeld beziehen.

Die Entscheidung trifft die zuständige Fachkraft der sozialpädagogischen Grundbetreuung des Sozialsprengels.

Wenden Sie sich an den Sozialsprengel, um zu erfahren, ob alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen.

Auf der Website "Soziales" der Provinz Bozen finden Sie die Adressen aller Sozialsprengel.


So wird es gemacht

Stellen Sie den Antrag beim örtlich zuständigen Sozialsprengel. Das ist der Sprengel, in dessen Gebiet Sie Ihren ständigen Aufenthalt haben.

Hier können Sie die Liste aller Sozialsprengel in Südtirol herunterladen.


Zeiten und Fristen

Sie können jederzeit einen Antrag auf finanzielle Unterstützung beim zuständigen Sozialsprengel stellen.

Wenn Sie den Antrag vor dem 20. Tag eines Monats stellen, wird die finanzielle Unterstützung bereits ab dem ersten Tag dieses Monats berechnet.

Stellen Sie den Antrag hingegen nach dem 20. Tag eines Monats, erhalten Sie die Unterstützung erst ab dem ersten Tag des nächsten Monats.

Die finanzielle Unterstützung wird für einen begrenzten Zeitraum gewährt. Sie soll helfen, eine vorübergehende Notsituation zu überwinden. Sie darf höchstens zwölf Monate dauern. Die Leistung wird monatlich ausgezahlt, nachdem Sie die Belege für die Betreuungsausgaben vorgelegt haben.


Rechtliche Grundlagen

  • Durchführungsverordnung zu den Maßnahmen der finanziellen Sozialhilfe und zur Zahlung der Tarife der Sozialdienste: Dekret des Landeshauptmannes vom 11. August 2000, Nr. 30 in geltender Fassung.
  • Durchführungsverordnung betreffend die einheitliche Erhebung von Einkommen und Vermögen: Dekret des Landeshauptmannes vom 11. Januar 2011, Nr. 2.
  • Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen: Landesgesetz vom 30. April 1991, Nr. 13.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich bitte an den Sozialsprengel, in dessen Gebiet Sie Ihren ständigen Wohnort haben.

Auf der Website „Soziales“ der Provinz Bozen finden Sie die Adressen aller Sozialsprengel in Südtirol.