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Dienstcode: 3400

Finanzielle Unterstützung für die Aufrechterhaltung des Familienlebens

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Beschreibung

Zur Aufrechterhaltung des Familienlebens und des Haushalts wird Einzelpersonen oder Familien eine monatliche finanzielle Leistung gewährt. Voraussetzung ist, dass sie kein Pflege- oder Begleitungsgeld beziehen.
Die Leistung unterstützt Familiengemeinschaften mit Minderjährigen oder Personen mit Betreuungsbedarf bei der Haushaltsführung. Sie dient unter anderem auch dazu, eine mögliche Aufnahme in einen stationären Dienst zu vermeiden.

Wer kann den Dienst nutzen

Familiengemeinschaften mit Minderjährigen oder Personen mit Betreuungsbedarf, die kein Pflege- oder Begleitungsgeld beziehen.
Damit der Beitrag gewährt werden kann, müssen diese Umstände gleichzeitig zutreffen:
  • die Mitglieder der Familiengemeinschaft oder die Einzelperson sind außerstande, das Familienleben aufrecht zu erhalten und den Haushalt selbstständig zu führen,
  • nicht im gleichen Haushalt lebende Kinder und Eltern sind nicht in der Lage, ausreichend zu helfen,
  • die Bedarfssituation kann nicht durch einen Hausbetreuungdienst oder einen anderen Dienst mit ähnlichen Zielen gelöst werden,
  • eine fremde Person kümmert sich um die Aufrechterhaltung des Familienlebens und des Haushalts und leistet eventuell direkte Hilfe für die Mitglieder der betreuten Familie.
Die Leistung wird im Höchstausmaß von 15,00 Euro pro Stunde gewährt, und zwar für insgesamt höchstens 100 Stunden im Monat.

Voraussetzungen

Anspruch auf die Leistungen haben Personen, die vor Einreichung eines Gesuchs seit mindestens zwölf Monaten ihren ständigen Aufenthalt in Südtirol haben:
  • Italienische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger,
  • Bürgerinnen und Bürger der EU,
  • Drittstaatsangehörige mit langfristiger EU-Aufenthaltsberechtigung, ausgestellt in Italien,
  • Personen mit Flüchtlingsstatus,
  • Personen mit subsidiärem Schutzstatus.
Zusätzlich haben folgende Personen nach fünfjährigem Aufenthalt und unterbrochenem Wohnsitz in Südtirol Anspruch, sofern sie sich legal im Staatsgebiet aufhalten:
  • Drittstaatsangehörige,
  • Staatenlose.
Gemäß Artikel 57 des D.LH. 30/2000 haben auch Personen und Familien aus der Ukraine Anspruch auf die Leistungen, wenn sie aufgrund der internationalen Krise nach Südtirol gekommen sind, seit mindestens zwölf Monaten ihren ständigen Aufenthalt haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für vorübergehenden oder besonderen Schutz („protezione temporanea o speciale“), die infolge der internationalen Krise ausgestellt wurde, die im Februar 2022 in der Ukraine begonnen hat.
  • Keine Bewohner einer außerordentlichen Aufnahmeeinrichtung (CAS).

Was benötigen Sie

1.    Prüfen Sie zuerst, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
2.    Füllen Sie das Formular "Antrag Leistung der dritten Ebene" aus. 
3.    Reichen Sie den Antrag beim zuständigen Sozialsprengel ein.
4.    Legen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.

Zeiten und Fristen

Sie können das Ansuchen für den Beitrag jederzeit beim zuständigen Sprengel im "Dienst für Finanzielle Sozialhilfe" einreichen.
Für die Maßnahmen der finanziellen Sozialhilfe wird die Leistung, wenn das Gesuch vor dem 21. Tag des jeweiligen Monats vorgelegt wird, ab dem Ersten desselben Monats erbracht. Wird das Gesuch hingegen nach dem 20. Tag eines bestimmten Monats vorgelegt, wird die Leistung erst ab dem ersten Tag des Folgemonats erbracht.

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich Einspruch erheben? 

Gegen die Entscheidungen der Körperschaft kann innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der diesbezüglichen Mitteilung bei der Sektion für Einsprüche der Abteilung Soziales eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht werden.
Gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr.17, und Artikel 4 des Landesgesetzes vom 30. April 1991, Nr. 13, wegen Gesetzeswidrigkeit.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an den Sozialsprengel Ihres Wohnortes, und zwar an den „Dienst für Finanzielle Sozialhilfe“.
Auf der Website "Soziales" der Autonomen Provinz Bozen finden Sie die Adressen aller Sozialsprengel in Südtirol.