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Dienstcode: 1923

Erneuerung der Befähigungsbescheinigung für Seilbahnpersonal

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Beschreibung

Antrag auf Erneuerung des Befähigungsnachweises für Seilbahnbedienstete.


Wer kann den Dienst nutzen

Seilbahnbedienstete, die im Besitz eines Befähigungsnachweises sind.


Voraussetzungen

Sie müssen im Besitz eines Befähigungsnachweises für Seilbahnbedienstete und aller erforderlichen Unterlagen sein (siehe die Liste der Dokumente für Erneuerung).




So geht es weiter

Ihr Befähigungsnachweis wird erneuert.


Zeiten und Fristen

Der Befähigungsnachweis:

  • hat eine Gültigkeit von fünf Jahren bis zum vollendeten 65. Lebensjahr;
  • hat eine Gültigkeit von drei Jahren bis zum vollendeten 70. Lebensjahr;
  • vollendet der Inhaber/die Inhaberin während der Gültigkeitsperiode des Befähigungsnachweises das 65. Lebensjahr, so ist der Nachweis drei Jahre lang gültig;
  • Für Personen, die das 70. Lebensjahr überschritten haben, beträgt die Gültigkeitsdauer ein Jahr;
  • Bei Vollendung des 75. Lebensjahres verfällt der Befähigungsnachweis endgültig für den Dienstrang eines Betriebsleiters/einer Betriebsleiterin und mit dem 80. Lebensjahr endgültig auch für den Dienstrang eines Maschinisten/einer Maschinistin.