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Dienstcode: 3419

Deckung der Betriebskosten der Dorflifte 2026

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Beschreibung

Für die Deckung der Betriebskosten kann ein jährlicher Beitrag bis zu maximal 15.000,00 Euro gemäß De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 gewährt werden.

Der Antrag um den Beitrag zur Deckung der Betriebskosten der Dorflifte ist ein Online-Verfahren der Provinz Bozen.


Wer kann den Dienst nutzen

Die Betreiber der Dorflifte können um einen Beitrag ansuchen.

Die Liste der Betreiber ist im Lexbrowser, Anhang G zum Dekret des Landeshauptmanns vom 9. November 2021, Nr. 35, veröffentlicht.



Was benötigen Sie

Stempelmarke im Wert von 16 Euro.
Die Stempelsteuer kann online (digitale Stempelmarke, @e.bollo) gezahlt werden. Als Alternative dazu müssen auf dem Antrag die Nummer und das Datum der telematischen Stempelmarke ersichtlich sein.
 

So wird es gemacht

Sie können das Ansuchen ausschließlich über den Online-Dienst myCIVIS stellen. Befolgen Sie dazu folgende Schritte:

  1. Klicken Sie am Ende dieser Seite auf den Button „Zum Dienst" und melden Sie sich an. Die Anmeldung ist mit SPID, Bürgerkarte oder CIE möglich.

  2. Um auf den Dienst zugreifen zu können, muss zunächst eine Vertretung beantragt werden.
  3. Die beantragte Vertretung muss vom Amt für Industrie und Gruben genehmigt werden. Sobald die Vertretung akzeptiert wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.
  4. Mit einer gültigen und aktiven Vertretung können Sie den Antrag einreichen. Geben Sie alle erforderlichen Daten ein.


Zeiten und Fristen

Die Gesuche können bis zum 30. Juni eines jeden Jahres eingereicht werden.


Häufig gestellte Fragen

Wie viele Gesuche kann ich im Jahr einreichen?

Es kann pro Unternehmen nur ein Antrag eingereicht werden.

Können alle Skilifte einen Antrag stellen?

Nein, nur Dorflifte gemäß Anhang G zum Dekret des Landeshauptmanns vom 9. November 2021, Nr. 35.

Muss ein Auszahlungsantrag eingereicht werden?

Nein, der Beitrag wird gewährt und zeitgleich ausbezahlt.