Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung und im Rundschreiben 24/2025.
In Bezug auf die anfallenden Kosten: Wann muss ich die Anträge spätestens einreichen?
Anträge für ordentliche Beiträge und Projektbeiträge müssen in jedem Fall eingereicht werden, bevor die ersten im Finanzierungsplan angegebenen Ausgaben getätigt wurden.
Wie werden die Freiwilligenstunden berechnet und welcher Satz gilt? Wie kann ich sie in den Auszahlungsantrag aufnehmen?
Ehrenamtlich geleistete Arbeitsstunden können bis zu einem Höchstsatz von 25% der tatsächlich geltend gemachten Ausgaben anerkannt werden, sofern die bei der Gewährung des Beitrages bereits genehmigten Ausgaben nicht überschritten werden. Der Stundensatz beträgt 20 Euro pro Stunde.
Was nicht zulässig ist: Zeitaufwand für institutionelle Sitzungen von Kollegialorganen kann nicht als Zeitaufwand der ehrenamtlichen Tätigkeit angerechnet werden.
Um sie im Antrag anzugeben, musst du die ehrenamtlich geleisteten Stunden in der Endabrechnung aufführen, mit 20 €/Stunde berechnen und sicherstellen, dass sie 25 der genehmigten Ausgaben nicht überschreiten.