Beschreibung
Vom Land gewährte Beiträge für Projekte für öffentliche und private Körperschaften, die im Bereich der Familienbildung tätig sind.

Vom Land gewährte Beiträge für Projekte für öffentliche und private Körperschaften, die im Bereich der Familienbildung tätig sind.
Öffentliche Körperschaften und private Einrichtungen ohne Gewinnabsicht, die ihre Tätigkeit in Südtirol ausüben.
Als Projekte definiert werdenInitiativen, Programme oder Maßnahmen, wenn sie:
Fällt der beantragte Beitrag höher als 150.000,00 Euro (auch in Summe mit anderen Beitragsanträgen) aus, sind zusätzlich folgende Unterlagen bei der Familienagentur einzureichen:
Weitere Informationen finden Sie imVademekum Antimafia.
Für den Antrag benötigen Sie eine Stempelmarke(digital oder in Papierform) in Höhe von 16,00 Euro.
Von der Stempelsteuer befreit sind: öffentliche Körperschaften, gemeinnützige Organisationen (ONLUS) und Vereine, die in das Volontariatsregister eingetragen sind, sowie Einrichtungen, die in das staatliche Einheitsregister des Dritten Sektors (RUNTS) eingetragen sind.
Stellen Sie Ihren Antrag, indem Sie:
Die Abrechnung des Beitrags über die getätigten Ausgaben muss:
Weitere Informationen zur Rechnungslegung finden Sie unter dem folgenden Link: Leitlinien für die Rechnungslegung über Familienbildungsaktivitäten.
Ja, verwenden Sie dazu das Formular Anlage 2 - Auflistung der getätigten Ausgaben.
Wenn Ihre Körperschaft oder Einrichtung für die regelmäßige Stichprobenkontrolle ausgewählt wird, müssen Sie die Originalunterlagen bei der Familienagentur einreichen.
Vergessen Sie nicht, den CUP-Code einzugeben, der dem Projekt zugewiesen wurde.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol, einsehbar unter: https://lexbrowser.provinz.bz.it/de.
Referenztabellen für die maximal zulässigen Personalausgaben:
Von Montag bis Freitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr.