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Dienstcode: 1491

Beiträge für Innovationscluster (Ausschreibung 2026)

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Beschreibung

Ziel ist es, die Bildung, Erweiterung und Belebung von Innovationsclustern, die in Südtirol realisiert werden, zu unterstützen.

Die Ausschreibung ist unter folgendem Link zu finden: Ausschreibung

 


Wer kann den Dienst nutzen

Juristische Personen, welche einen neuen Innovationscluster gründen und beleben oder einen bereits bestehenden Innovationscluster erweitern und beleben.

  • Wenn die juristische Person bereits gegründet ist, wird der Antrag von der juristischen Person eingereicht, die den Innovationscluster betreibt.
  • Wenn die juristische Person noch nicht gegründet wurde, wird der Antrag durch die am Innovationscluster beteiligten Unternehmen oder Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung eingereicht. In diesem Fall wird der Beihilfeantrag von den jeweiligen gesetzlichen Vertretern aller beteiligten Unternehmen oder Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung unterzeichnet.

Voraussetzungen

Es wird die Zusammenführung von mindestens fünf unabhängigen Unternehmen (Cluster) gefordert, die mit Einrichtungen oder organisierten Gruppen von unabhängigen Partnern (z.B. Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Forschungs-infrastrukturen, Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen, Zentren für digitale Innovation, gemeinnützige Einrichtungen sowie andere miteinander verbundene Wirtschaftsbeteiligte) zusammenarbeiten und die in den jeweiligen Arbeitsbereichen der Innovationscluster Forschung betreiben.

 


Was benötigen Sie

Um die Beihilfeantrag einzureichen, müssen Sie die folgenden Unterlagen vorbereiten:

Die Kosten für die Einreichung des Antrags belaufen sich auf 16 Euro, was dem Wert der Stempelmarke entspricht.

 

Für die Abrechnung müssen die elektronischen Rechnungen den CUP enthalten. Der Webdienst der Agentur der Einnahmen ermöglicht die Integration des CUP in elektronische Rechnungen: Leitfaden zur Nutzung des Dienstes für die Integration des CUP in elektronischen Rechnungen

 

 

 


So wird es gemacht

Um den Antrag auf Rechnungslegung einzureichen, senden Sie die Unterlagen per zertifizierter E-Mail an folgende Adresse: innovation.innovazione@pec.prov.bz.it.

 

 


So geht es weiter

  1. Der Antrag wird auf Vollständigkeit überprüft.
  2. Die Bewertung des Antrags wird vorgenommen.
  3. Im Falle eines positiven Ergebnisses wird das Dekret zur Beitragsgewährung ausgefertigt.

 


Zeiten und Fristen

Die Anträge müssen bei sonstigem Ausschluss innerhalb 31. Juli 2026, 12.00 Uhr, eingereicht werden.

 


Häufig gestellte Fragen

Muss ich auch eine Stempelmarke kaufen, um die Rechnungslegung einreichen zu können?
Nein, die Stempelmarke muss nur für die Einreichung des Beihilfeantrags gekauft werden. Die Stempelmarke darf nur für einen Antrag verwendet werden und muss gemäß Artikel 37 des Dekrets des Präsidenten der Republik (DPR) 642/1972 drei Jahre lang aufbewahrt werden.