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Dienstcode: 3116

Beiträge für Energieaudits für Unternehmen

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Beschreibung

Investitionsbeiträge für Energieaudits.

Beitragshöhe:

  • KLEINES UNTERNEHMEN: 50 % auf die zulässigen Kosten
  • MITTLERES UNTERNEHMEN: 40 % auf die zulässigen Kosten

Die zulässigen Kosten werden gemäß den geltenden Richtlinien laut BLR 1119/2025 ohne Mehrwertsteuer berechnet.

Weitere Informationen und die allgemeinen Zulassungsbedingungen für die Beitragsgewährung finden Sie in der Informationsbroschüre


Wer kann den Dienst nutzen

  • kleine Unternehmen
  • mittlere Unternehmen
     

Voraussetzungen

  • Mindestinvestition: 4.000 Euro, ohne Mehrwertsteuer;
  • Die Maßnahmen müssen in Südtirol durchgeführt werden;
  • Die Begünstigten sind verpflichtet, für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Auszahlung des Beitrags die Gebäude, für welche Maßnahmen gefördert wurden, nicht zu verkaufen oder die wirtschaftliche Tätigkeit im Gebäude nicht einzustellen. Falls diese Verpflichtung nicht eingehalten wird, muss dies Amt mitgeteilt werden und der Beitrag im Verhältnis zum verbleibenden Zeitraum widerrufen;
Die Beiträge können nur kleinen und mittleren Unternehmen gewährt werden, die nicht zur Durchführung von energetischen Diagnosen gemäß Artikel 8, Absatz 3 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 4. Juli 2014, Nr. 102, in geltender Fassung verpflichtet sind.

Die Energieaudits müssen:

  • gemäß der Norm EN 16247-1-2-3-4 von unabhängigen und befähigten Experten/Expertinnen durchgeführt werden,
  • basierend auf aktuellen, gemessenen und belegbaren Betriebsdaten zum Energieverbrauch einschließlich Beförderung, sowie den Lastprofilen für Strom durchgeführt werden,
  • eine technisch-wirtschaftliche Bewertung der Möglichkeit des Anschlusses an ein Fernwärmenetz oder der Weitergabe eigener Abwärme an Dritte sowie des Potenzials für die kosteneffiziente Nutzung oder Erzeugung erneuerbarer Energie beinhalten.


So wird es gemacht

Sie können den Antrag stellen, indem Sie die erforderlichen Unterlagen im PDF-Format an das Amt für Energie und Klimaschutz übermitteln. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten über die zertifizierte elektronische Post (PEC) an energie.energia@pec.prov.bz.it eingereicht werden.

 


So geht es weiter

  • Das Amt erhält Ihren Antrag.
  • Sie erhalten eine Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens per PEC.
  • Bei einem Antrag mit unvollständigen Unterlagen erhalten Sie eine Mitteilung mit der Liste der fehlenden Unterlagen, die innerhalb von 30 Tagen nachgereicht werden müssen. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung ergänzt werden, werden abgelehnt.
  • Die Anträge werden vom Amt innerhalb von 180 Tagen nach Einreichung bearbeitet und in chronologischer Reihenfolge genehmigt – bis die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind.
  • Sie erhalten eine Mitteilung über die Genehmigung des Beitrags oder die Ablehnung des Antrags.

Weitere Informationen

Für Beiträge, die über ein Haushaltsjahr gewährt wurden (Jahresbeitrag), stellen Sie den Antrag auf Auszahlung mit den erforderlichen Anlagen (siehe FAQ 4) innerhalb der vorgesehenen Frist per PEC energie.energia@pec.prov.bz.it).
Für Beiträge, die über mehrere Haushaltsjahre gewährt werden (mehrjährige Beiträge), müssen die entsprechenden Anträge gestellt werden. Stellen Sie für jedes Jahr innerhalb der vorgesehenen Frist den Antrag auf Abrechnung. Im letzten Jahr stellten Sie den Antrag auf Auszahlung des Beitrags mit den erforderlichen Anlagen (siehe FAQ 4). Die Anträge sind per PEC (energie.energia@pec.prov.bz.it) einzureichen.
Die Auszahlungsanträge werden vom Amt innerhalb von 180 Tagen nach Einreichung in chronologischer Reihenfolge bearbeitet.
Bei einem Auszahlungsantrag mit unvollständigen Unterlagen erhalten Sie eine Mitteilung mit der Liste der fehlenden Unterlagen, die innerhalb von 30 Tagen nachgereicht werden müssen. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung ergänzt werden, werden widerrufen.
Im Falle eines positiven Ergebnisses erhalten Sie die Überweisung des Beitrags auf das in Ihrem Auszahlungsantrag angegebene IBAN-Konto. Im Falle eines positiven Ergebnisses erhalten Sie eine Bestätigungsmitteilung. Im Falle eines negativen Ergebnisses erhalten Sie eine Mitteilung über den Widerruf des Beitrags.

Zeiten und Fristen

Die Beitragsanträge können vom 1. Jänner bis zum 31. Mai, 12:00 Uhr, des Jahres eingereicht werden, in dem die Arbeiten beginnen.
Die Anträge sind ausschließlich online einzureichen.


Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich den Antrag über myCIVIS stellen?

Reichen Sie den Antrag um Beitrag online über den Dienst myCIVIS ein. Sie finden den Link am Ende dieser Seite.  
Bitte beachten Sie, dass für die Übermittlung des Antrages über myCIVIS Folgendes nötig ist:
  • Zugangsdaten (z. B.SPID-Zugangsdaten),
  • Vertretungsvollmacht für die Einreichung der Anträge für juristische Personen (z.B. Körperschaft, Unternehmen, öffentliche Verwaltung u.s.w.), die vom zuständigen Amt bereits autorisiert wurde. Weitere Informationen zur Beantragung einer Vertretung finden Sie im entsprechenden Handbuch.
Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Ablauf der Einreichfrist für Beitragsanträge die Zugangsdaten und eine autorisierte Vertretung zu besorgen.
Sie können sich über den angegebenen Link einloggen (Dienst myCIVIS), alle Angaben lesen und ausfüllen sowie die erforderlichen Unterlagen hochladen. Anschließend sind die Stempelgebühren zu entrichten und der Antrag durch Klicken auf „Senden” einzureichen.
Der Antrag gilt erst dann als übermittelt, wenn das System eine entsprechende Meldung anzeigt. Wurde der Antrag korrekt übermittelt, finden Sie unter „Meine Dienste” eine Kopie der gesendeten Unterlagen sowie die Protokollnummer.
Innerhalb einiger Tage erhalten Sie die Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens. Bitte beachten Sie, dass der Antrag innerhalb der vorgesehenen Frist vom 31. Mai 2025 um 12:00 Uhr als „gesendet“ im System aufscheinen muss.

Wie erhalte ich die Mitteilungen zum Antrag in myCIVIS?

Alle Unterlagen zum Antrag sind unter Ihrem Faszikel in myCivis unter „Meine Dienste“ gespeichert und jederzeit verfügbar. Alle Mitteilungen zum Antrag, die von der Landesverwaltung gesendet werden, werden über das Portal myCivis der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller an die im Antrag angegebene PEC- oder E-Mail-Adresse übermittelt.
Bei einem Antrag mit unvollständigen Unterlagen erhalten Sie eine Mitteilung mit der Liste der fehlenden Unterlagen, die innerhalb von 30 Tagen nachzureichen sind. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung ergänzt werden, werden abgelehnt;

Wie kann ich die fehlenden Unterlagen über myCIVIS nachreichen?

Um die fehlenden Dokumente hochzuladen:
  • Melden Sie sich bitte bei myCIVIS an – zum Beispiel mit Ihren SPID-Zugangsdaten,
  • Auf der Startseite klicken Sie bitte auf „Meine Dienste“,
  • Wählen Sie den Dienst „Beiträge für juristische Personen im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen“ aus,
  • Es öffnet sich Ihr Faszikel, in dem Sie alle Dokumente Ihres laufenden Antrags einsehen können,
  • Öffnen Sie den Bereich „Verwaltung Anträge“. Dort finden Sie die Übersicht Ihres Antrags sowie die Funktion „Zusatzunterlagen senden“, um die fehlenden Unterlagen hochzuladen,
  • Folgen Sie den angegebenen Hinweisen und laden Sie alle Dokumente hoch. Die Dokumente müssen über die Taste „Senden“ übermittelt werden. Wichtig: Die Dokumente gelten nur dann als übermittelt, wenn Sie im Faszikel unter „Meine Dienste“ korrekt gespeichert und protokolliert sind.

Welche Unterlagen müssen dem Antrag auf Abrechnung oder Auszahlung des Beitrags beigelegt werden?

Sie müssen den Antrag auf Abrechnung per PEC und den Antrag auf Auszahlung über myCIVIS einreichen und folgende Unterlagen beilegen:
  • Antrag auf Abrechnung oder Antrag auf Auszahlung
  • Rechnungen über die ausgeführten Arbeiten, einschließlich etwaiger Anzahlungsrechnungen und Planungsrechnungen. Die Rechnungen können im PDF-Format eingereicht werden und müssen eine detaillierte Kostenaufstellung enthalten (alternativ können auch detaillierte Aufstellungen beigefügt werden);
Wichtig: Die Rechnungen müssen auf den Begünstigten oder die Begünstigte ausgestellt sein und das Rechnungsdatum muss nach dem Tag der Einreichung des Beitragsantrags liegen.
  • Zahlungsbestätigung der eingereichten Rechnungen: Als Zahlungsbestätigung gilt die Bank- oder Postüberweisung, aus der hervorgeht, dass die Transaktion durchgeführt wurde(ein bloßer Zahlungsauftrag reicht nicht aus). Wurde die Überweisung online durchgeführt,muss die Zahlungsbestätigung den Status „durchgeführt“ enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung vor dem Datum der Einreichung des Antrags auf Abrechnung und Auszahlung erfolgt sein muss.

Bis wann muss der Antrag auf Abrechnung oder Auszahlung eingereicht werden?

Für Beiträge, die für ein Haushaltsjahr gewährt wurden, müssen Sie den Antrag auf Auszahlung des Beitrags bis zum 31. Dezember des Jahres nach der Genehmigung des Beitrages einreichen.
Beispiel: Arbeiten in einem Jahr mit einem im Jahr 2024 gewährten Beitrag und Auszahlungsantrag bis zum 31. Dezember 2025.
Die Nichtübermittlung des Auszahlungsantrags innerhalb der festgelegten Frist führt zum Widerruf des Beitrags.

Für Beiträge, die für mehrere Haushaltsjahre gewährt wurden (mehrjährige Beiträge), müssen Sie Folgendes einreichen:
  • Antrag auf Abrechnung über PEC bis zum 31. Dezember des Jahres nach Anlastung der Ausgabe– für jedes Jahr mit Ausnahme des letzten –, und
  • Antrag auf Auszahlung über myCIVIS bis zum 31. Dezember des Jahres nach der letzten Anlastung der Ausgabe.
Beispiel: Beitragsanträge mit Förderbeträgen, die über drei Jahre gewährt wurden: 10.000 € für2024, 10.000 € für2025und 10.000 € für2026. Sie müssen folgende Anträge stellen:
  • den ersten Antrag auf Abrechnung für den Beitrag2024bis zum 31. Dezember 2025;
  • den zweiten Antrag auf Abrechnung für den Beitrag2025bis zum 31. Dezember 2026;
  • den abschließenden Auszahlungsantrag für den Beitrag2026 bis zum31. Dezember 2027.
Die nicht fristgerechte Einreichung des Abrechnungs- oder Auszahlungsantrags führt zum Widerruf des Beitrags.

Kann eine Fristverlängerung für die Einreichung des Abrechnungs- oder Auszahlungsantrags beantragt werden?

Sie können für jedes Jahr innerhalb der Frist einen Antrag um Verlängerung der Frist für die Einreichung des Abrechnungs- oder Auszahlungsantragsstellen, sofern schwerwiegende und gerechtfertigte Gründevorliegen. Der Antrag muss mit einer Stempelmarke im Wert von 16 € versehen sein und kann mittels PEC energie.energia@pec.prov.bz.it übermittelt werden. Das Amt kann nach Prüfung eine Fristverlängerung von maximal einem Jahr gewähren.

Wie kann ich auf den Beitrag verzichten oder einen bereits eingereichten Beitragsantrag zurückziehen?

Wurde der Beitrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht gewährt, können Sie das Formular zur Zurückziehung des Gesuchseinreichen.
Wurde der Beitrag bereits gewährt, müssen Sie das Formular für den Antrag auf Verzichteinreichen, versehen mit einer Stempelmarke im Wert von 16€.
Die Formulare können mittels PEC energie.energia@pec.prov.bz.it übermittelt werden.