Beschreibung
Die Beiträge werden im Rahmen der „De-minimis“-Regelung gemäß Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 mit einer maximalen Höhe von 50 % der beitragsfähigen Investitionskosten gewährt.

Die Maßnahmen müssen in der Autonomen Provinz Bozen durchgeführt werden.
Die veranschlagten Kosten müssen mindestens 10.000,00 € ohne MwSt. betragen.
Die Antragsteller müssen die Verpflichtungen gemäß Artikel 1 Absatz 101 des Gesetzes vom 30. Dezember 2023, Nr. 213, erfüllt haben, falls vorgesehen.
Die Beiträge können für die Erweiterung und für die Modernisierung bestehender Anlagen zur Biogasproduktion gewährt werden, unter folgenden Bedingungen:
Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro kaufen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.
Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem Sie im Antrag (im dafür vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angeben.
Das Amt erhält Ihren Antrag.
Sie erhalten eine Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens per zertifizierter elektronischer Post (PEC).
Bei einem Antrag mit unvollständigen Unterlagen erhalten Sie per PEC eine Mitteilung mit der Liste der fehlenden Unterlagen, die innerhalb von 30 Tagen nachzureichen sind. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung ergänzt werden, werden abgelehnt.
Die Anträge werden vom Amt innerhalb von 180 Tagen nach Einreichung bearbeitet und in chronologischer Reihenfolge genehmigt – solange Mittel verfügbar sind.
Sie erhalten eine Mitteilung über die Genehmigung des Beitrags oder die Ablehnung des Antrags per PEC.
Sie reichen den Abrechnungs- / Auszahlungsantrag per PEC ein.
Die Beiträge sind für dieselben zulässigen Kosten nicht mit staatlichen Förderungen oder anderen Beiträgen aus dem Landeshaushalt kumulierbar.
Dem Antrag auf Abrechnung oder Auszahlung müssen Sie folgende Unterlagen beilegen:
Für Beiträge, die über ein Haushaltsjahr gewährt wurden, müssen Sie den Antrag auf Auszahlung des Beitrags bis zum 31. Dezember des dem Jahr der Beitragsgewährung folgenden Jahres einreichen.
Beispiel: Arbeiten in einem Jahr mit einem im Jahr 2024 gewährten Beitrag. Auszahlungsantrag bis zum 31. Dezember 2025.
Die Nichtübermittlung des Antrags auf Auszahlung innerhalb der festgelegten Frist führt zum Widerruf des Beitrags.
Für Beiträge, die über mehrere Haushaltsjahre gewährt wurden (mehrjährige Beiträge), müssen Sie folgendes einreichen:
Beispiel:
Für Beitragsanträge mit Beiträgen, die über drei Jahre gewährt wurden (10.000 € für 2024, 10.000 € für 2025 und 10.000 € für 2026) müssen Sie folgende Anträge stellen:
Die nicht fristgerechte Einreichung des Abrechnungs- oder Auszahlungsantrags führt zum Widerruf des Beitrags.
Bei schwerwiegenden und gerechtfertigten Gründen können Sie für jedes Jahr innerhalb der Frist einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Dieser muss mit einer Stempelmarke zu 16 € versehen sein und per Online-Dienst myCIVIS eingereicht werden. Das Amt kann nach Prüfung eine Fristverlängerung von maximal einem Jahr gewähren. Nach Ablauf dieses Jahres gilt der Beitrag automatisch als widerrufen.
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.