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Dienstcode: 1094

Beiträge für Bildungstätigkeiten für die deutsche Sprachgruppe

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Beschreibung

Förderung der Tätigkeiten mit Bildungscharakter von Landesinteresse für die deutsche Sprachgruppe.

Gefördert werden:
  • Tagungen und Kongresse mit Bildungscharakter zu Themen, die das Land betreffen;
  • Bildungstätigkeiten und Veranstaltungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Sie können ansuchen für:
  • Beiträge für die Jahrestätigkeit;
  • Beiträge für zeitbegrenzte, vom Kalenderjahr unabhängige Projekte;
  • ergänzende Beiträge.

Wer kann den Dienst nutzen

Körperschaften, Stiftungen, Genossenschaften, Vereinigungen, Verbände und Komitees der deutschen Sprachgruppe oder mit sprachgruppenübergreifender kultureller Tätigkeit von Landesinteresse.

Voraussetzungen

Für eine Förderung Ihrer Tätigkeit müssen Sie:
  • seit mindestens zwei Jahren eine kontinuierliche und öffentlich zugängliche Bildungstätigkeit in Südtirol ausüben;
  • über eine geeignete Organisationsstruktur verfügen;
  • keine Gewinnabsicht verfolgen.

Was benötigen Sie

Das Tätigkeitsprogramm des Bezugsjahres, mit Angabe der Ziele, der Zielgruppen, des Ortes und des Zeitraums, der beteiligten Personen, der Kooperationspartner, der Kommunikationsmittel und der geschätzten Besucherzahlen. 
Oder:
  • Beschreibung des Projekts, mit Angabe der Ziele, der Zielgruppen, des Ortes und des Zeitraums, der beteiligten Personen, der Kooperationspartner, der Kommunikationsmittel und der geschätzten Teilnehmerzahl;
  • detaillierter Kostenvoranschlag;
  • Finanzierungsplan mit Angabe aller Ausgaben und Einnahmen (in Höhe von mindestens 20 % der Ausgaben);
  • Zeitplan für die Tätigkeiten;
  • Zusammensetzung des Leitungsgremiums der Organisation;
  • Gründungsakt und Satzung (nur bei Erstantrag oder Änderung).
Sie können das Formular für den Förderantrag unter folgendem Link herunterladen: Förderantrag für Tätigkeiten mit Bildungscharakter.

Dieser Dienst unterliegt der Stempelsteuer. Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 € auf dem Antrag anbringen.
Davon ausgenommen sind Organisationen, die im staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors (RUNTS) oder im Landesverzeichnis der ehrenamtlich Tätigen eingetragen sind.


So geht es weiter

  1. Das Amt prüft den Antrag und kontrolliert die Voraussetzungen.
  2. Der Antrag wird von einer Kommission begutachtet.
  3. Der Beitrag wird mit einem Dekret des Direktors/der Direktorin der Abteilung Deutsche Kultur gewährt oder abgelehnt. Das Amt teilt die Entscheidung und eventuelle Beitragshöhe schriftlich mit.
  4. Sie dürfen den Beitrag nur zur Durchführung der geförderten Tätigkeiten verwenden. Diesbezügliche Änderungen müssen Sie dem Amt schriftlich mitteilen. Diese müssen genehmigt werden.
    Wenn Sie die geförderte Tätigkeit nicht oder nur teilweise durchführen oder die zugelassenen Ausgaben nicht vollständig tätigen, teilen Sie dies ebenfalls dem Amt schriftlich mit. Der Beitrag kann dann widerrufen oder anteilsmäßig gekürzt werden.
  5. In außerordentlichen und begründeten Fällen können Sie bis zum 30. September des jeweiligen Tätigkeitsjahres um eine ergänzende Förderung ansuchen. In diesem Fall müssen Sie einen Begleitbericht, einen neuen Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan vorlegen.

Zeiten und Fristen

Zu beachten: Reichen Sie den Antrag ein, bevor Sie die Ausgaben tätigen.
  • Bis 31. Januar des Bezugsjahres (bei Beginn nach dieser Frist bis spätestens 31. Oktober).
  • In außerordentlichen Fällen kann ein ergänzender Beitrag bis 30. September des Bezugsjahres beantragt werden.