Beschreibung
Das Land gewährt Beiträge für die Aus- und Fortbildung von Trainerinnen und Trainern, Funktionärinnen und Funktionären sowie Athletinnen und Athleten im Bereich Sport.

Das Land gewährt Beiträge für die Aus- und Fortbildung von Trainerinnen und Trainern, Funktionärinnen und Funktionären sowie Athletinnen und Athleten im Bereich Sport.
Einen Beitrag beantragen können Körperschaften, die:
Nicht zugelassen werden:
Nicht termingerecht eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Sie können den Beitrag ausschließlich online im myCIVIS-Portal beantragen. Dafür können Sie sich im Portal anmelden und in Ihrem Profil eine Vertretung anfordern, um im Auftrag der Körperschaft den Antrag auf Beitrag ausfüllen zu können. Es genügt, diese Vertretung nur einmal für jede Körperschaft und gegebenenfalls für jeden Dienst anzufordern; sie ist dann bis auf Widerruf gültig.
Sie müssen die Vertretung mindestens 15 Arbeitstage vor Ablauf der vorgesehenen Frist für die Einreichung des Beitragsantrags anfordern, damit alle Schritte rechtzeitig abgewickelt werden können.
Sofern keine Befreiung vorgesehen ist, ist eine Stempelmarke zu 16 € erforderlich.
Sie können den Beitragsantrag online einreichen, indem Sie auf das myCIVIS-Portal gehen, sich mittels SPID oder CIE einloggen und den entsprechenden Dienst sowie die zutreffende Vertretung auswählen.
Füllen Sie den Beitragsantrag vollständig aus:
Die zuständige Landesverwaltung ist angehalten, stichprobenartige Kontrollen der genehmigten Anträge durchzuführen, im Sinne des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in geltender Fassung.
Sie müssen den Beitragsantrag innerhalb 31. Jänner eines jeden Jahres einreichen.
In der Regel müssen Sie den Auszahlungsantrag innerhalb 30. Juni des auf die Beitragsgewährung folgenden Jahres einreichen. In jedem Fall muss er zwingend bis zum Ende des auf die Beitragsgewährung folgenden Jahres eingereicht werden.
Wird ein Beitragsantrag nach dem 31. Jänner eingereicht, kann er nicht berücksichtigt werden.
Wird ein Auszahlungsantrag nicht bis zum Ende des auf die Beitragsgewährung folgenden Jahres eingereicht, erlischt das Anrecht auf den Beitrag.
Handelt es sich um eine bestehende Mailadresse des Landes, von der aus das Mail an das Amt für Sport weitergeleitet werden kann, gilt das ursprüngliche Versanddatum. Handelt es sich hingegen um eine nicht existierende Mailadresse – einschließlich bestehender, aber falsch geschriebener Adressen – oder um eine Mailadresse außerhalb der Landesverwaltung, gilt die Mitteilung als nicht zugestellt.
Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können.
Hier finden Sie die zutreffende Datenschutzerklärung.
Brennerstraße 3, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 70 60
E-Mail: sport@provinz.bz.it
PEC: sport@pec.prov.bz.it
Website: sport.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 08:30 bis 13:00 Uhr, von 14:00 bis 17:30 Uhr.
Nach Vereinbarung.