Beiträge an Genossenschaftsverbände für Aufsicht, Revision und Förderung
Wer kann den Dienst nutzen
Voraussetzungen
Förderfähige Ausgaben
Zulässige Ausgaben wie in den Anwendungsrichtlinien detailliert angeführt sind die Betriebskosten und Personalkosten bezogenen auf die folgenden Tätigkeiten, die im Laufe des Bezugsjahrs durchzuführen sind:
- Durchführung der ordentlichen Revision der Mitgliedsgenossenschaften;
- Aufsicht der Mitgliedsgenossenschaften;
- Förderungs- und Entwicklungstätigkeit.
Es kann nur ein Förderantrag pro Jahr gestellt werden.
Beitragssatz
Die Beilhilfen können im Höchstausmaß von 60% der zulässigen Ausgaben gewährt werden.
Was benötigen Sie
- Das Antragsformular
- Tätigkeitsprogramm der Revisions- und Aufsichtstätigkeiten, die im Laufe des Bezugsjahrs durchzuführen sind
- Programm für die internen und externen Entwicklungs- und Fördertätigkeiten, die im Laufe des Bezugsjahrs durchzuführen sind
- Unterlagen zur Einholung der Antimafia-Information
- eine Stempelmarke von 16,00 Euro
- Das Abrechnungsformular
- Vordruck „durchgeführte Revisionen“
- Ausgabennachweise samt Zahlung gemäß Beschreibung im Formular
- Vordruck Antimafia
So wird es gemacht
Die Anträge samt Anlagen müssen unter Verwendung der entsprechenden Formulare (siehe „Was benötigen Sie“) erstellt, in ein PDF umgewandelt, digital unterzeichnet und in einer einzigen Mitteilung an die PEC-Adresse gen.coop@pec.prov.bz.it gesendet werden.
So geht es weiter
Nach Eingang des Antrags erhält der Genossenschaftsverband mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) eine Mitteilung über die Einleitung des Beitragsverfahrens.
Zeiten und Fristen
- Der Beitragsantrag muss innerhalb Februar eines jeden Jahres eingereicht werden.
- Innerhalb von 150 Tagen, vorbehaltlich der Unterbrechungen gemäß Artikel 4 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 (Regelung des Verwaltungsverfahrens), wird das Verfahren abgeschlossen und die Körperschaft erhält die entsprechende Mitteilung mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC/ZEP).
Häufig gestellte Fragen
Sind Rechnungen zulässig, die nach Einreichung des Abrechnungsantrags ausgestellt wurden?
Muss die Antimafia-Bescheinigung eingeholt werden?
Das gesetzesvertretende Dekret vom 6. September 2011 Nr. 159 (Antimafia Kodex) sieht vor, dass die öffentliche Verwaltung vor der Gewährung oder der Auszahlung von Förderungen mit einem Gesamtwert über 150.000 Euro die Antimafia‑Auskunft einholt.
Ist der CUP (Codice Unico di Progetto) vorgesehen?
Nein, der CUP (Codice Unico di Progetto) ist für die „ordentlichen“ Betriebskosten des Genossenschaftsverbandes nicht vorgesehen.
Wie kann ich die Stempelmarke von 16,00 Euro bezahlen?
- Stempelmarke auf Papier: Sie erwerben eine Stempelmarke im Wert von 16,00 Euro und tragen den eindeutigen elektronischen Kodex dieser Marke auf der ersten Seite des Antragsformulars ein. Die Marke darf ausschließlich für dieses Dokument verwendet werden und ist gemäß Art. 37 DPR 642/1972 für 3 Jahre aufzubewahren.
- Virtuelle Stempelmarke: Falls Sie als Wirtschaftsteilnehmer eine Ermächtigung der Agentur für Einnahmen besitzen, können Sie die Stempelsteuer elektronisch zahlen. Die Zahlung erfolgt dann über das entsprechende Online-System der Steuerbehörde und wird im Antrag vermerkt.
Rechtliche Grundlagen
Zuständige Stelle
Amt für Genossenschaftswesen
Landhaus 10, Crispistraße 15, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 49 36
E-Mail: gen@provinz.bz.it
Website: genossenschaften.provinz.bz.it
