Beschreibung
Wanderdarbietungen sind mobile Unterhaltungseinrichtungen, die an einem öffentlichen oder privaten Grund, auf nationalem Gebiet, aufgestellt werden können.
Die Landeskommission für öffentliche Veranstaltungen überprüft aufgrund des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1848 vom 22.11.2010 die technische Eignung der Anlage und weist dieser einen Registrierungskodex zu.
Für das Betreiben der Wanderdarbietung bedarf es zusätzlich einer Bewilligung seitens der Landesverwaltung.
