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Dienstcode: 1535

Wahl und Widerruf des Kinderarztes oder der Kinderärztin

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Beschreibung

Der Dienst gilt für die freie Wahl des Kinderarztes oder der Kinderärztin in Ihrem Einzugsgebiet, sofern die Höchstzahl der Patienten und Patientinnen nicht überschritten wird.

Die Liste der verfügbaren Kinderärzte und Kinderärztinnen freier Wahl können Sie in den Verwaltungsbüros der Gesundheitssprengel einsehen.


Wer kann den Dienst nutzen

Eltern oder Erziehungsberechtigte von Minderjährigen.


Voraussetzungen

Die minderjährige Person muss im Landesgesundheitsdienst eingetragen sein. 


Was benötigen Sie

Für die Wahl oder den Widerruf der Kinderärzte oder Kinderärztinnen:

Für die Beibehaltung des Kinderarztes oder der Kinderärztin freier Wahl:

Dieser Dienst ist kostenlos.


So wird es gemacht

So können Sie einen Kinderarzt oder eine Kinderärztin auswählen, ändern oder widerrufen:

  • über die elektronische Gesundheitsakte (EGA) in myCIVIS über den Online-Dienst. Der Zugang zum Online-Dienst ist nur mit SPID, elektronischer Identitätskarte (CIE) oder Bürgerkarte möglich. Weitere Informationen finden Sie im Hilfebereich von myCIVIS
  • in den Verwaltungsschalter der Gesundheitssprengel;
  • per E-Mail unter Beifügung einer Kopie eines gültigen Erkennungsausweises.

Bei schweren chronischen Erkrankungen oder anderen Arten von Behinderungen kann eine Ausnahme von der allgemeinen Regel beantragt werden. Die allgemeine Regel sieht vor, dass mit Vollendung des 14. Lebensjahres der Wechsel vom Kinderarzt zum Hausarzt erfolgt. Der Ausnahmeantrag ermöglicht es, auch nach Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres weiterhin vom Kinderarzt betreut zu werden (durch Einreichen des entsprechenden Formulars).


So geht es weiter

Sie erhalten eine Bestätigung über Ihre Wahl oder den Widerruf eines Kinderarztes oder einer Kinderärztin.

 


Zeiten und Fristen

Die Wahl kann jederzeit widerrufen werden und eine neue Wahl kann getroffen werden.

 


Häufig gestellte Fragen

Kann ich einen Arzt oder Ärztin für Allgemeinmedizin wählen oder widerrufen?

Ja, über den Online-Dienst. Sie finden den Link am Ende dieses Dienstes.

Wann kann der Kinderarzt oder die Kinderärztin den Beistand ablehnen?

Die Unterstützung der minderjährigen Person kann vom Kinderarzt oder von der Kinderärztin im Falle eines Vertrauensbruchs zwischen beiden Parteien verweigert werden.

Welche Unterlagen muss ich für den Antrag einreichen?

Bei Ansuchen am Schalter: Antragsformular und gültiger Personalausweis.
Bei Ansuchen über den Online-Dienst: SPID mit erster Sicherheitsstufe (alternativ Bürgerkarte oder CIE) oder Gesundheitskarte, die für Online-Dienste aktiviert ist.
Bei Ansuchen per E-Mail: Antragsformular und gültiger Erkennungsausweis.
Für die Beibehaltung des Kinderarztes oder der Kinderärztin freier Wahl bis zum Alter von 16 Jahren: Formular des Kinderarztes oder der Kinderärztin für den Antrag auf Beibehaltung bis zum Alter von 16 Jahren und ärztliches Zeugnis über schwere chronische Krankheiten oder andere Behinderungen.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Sie können die Datenschutzerklärung hier nachlesen: Datenschutzerklärung.