Beschreibung
Der Dienst gilt für die freie Wahl des Kinderarztes oder der Kinderärztin in Ihrem Einzugsgebiet, sofern die Höchstzahl der Patienten und Patientinnen nicht überschritten wird.
Die Liste der verfügbaren Kinderärzte und Kinderärztinnen freier Wahl können Sie in den Verwaltungsbüros der Gesundheitssprengel einsehen.
