Beschreibung
Die Sozialbindung kann vor deren Ablauf gelöscht werden, wenn auf die Wohnbauförderung, welche für die konventionierte Wiedergewinnung der Wohnung gewährt wurde, verzichtet wird.

Die Sozialbindung kann vor deren Ablauf gelöscht werden, wenn auf die Wohnbauförderung, welche für die konventionierte Wiedergewinnung der Wohnung gewährt wurde, verzichtet wird.
Personen welche die grundbücherliche Löschung der folgenden Sozialbindungen:
vor deren Ablauf beantragen möchten.
Um vor Ablauf der Bindung frei über die Wohnung verfügen zu können, müssen Sie einen bestimmten Betrag zurückzahlen.
Der Antrag kann eingereicht werden per:
Sie müssen die PagoPa-Zahlung innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Amtes für Wohnbauprogrammierung vornehmen.
Mit der Unbedenklichkeitserklärung müssen Sie sich an das Grundbuchamt wenden, um die tatsächliche Löschung der Sozialbindung zu beantragen, oder an einen Notar, der die Bindung im Falle einer Veräußerung löschen wird.
Nein, Sie können die Zahlung erst nach Ausstellung des Verzichtsdekretes und der Mitteilung des fälligen Betrages über PagoPa vornehmen.
Nein, mit PagoPa ist dies nicht erforderlich.
Sie müssen den Betrag innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Amtes für Wohnbauprogrammierung zurückzahlen.
Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können.
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper- Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 87 00
E-Mail: programmazione.edilizia.agevolata@provincia.bz.it
PEC: wohnbauprogramm.programmazioneedilizia@pec.prov.bz.it
Website: gefoerderter-wohnbau.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 09:00 bis 12.00 Uhr.
Donnerstag: von 08:30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr.