Beschreibung
Abführung der von den Gemeinden erhobenen Sekretariatsgebühren in Höhe von 10 % des Gesamtbetrags an die Autonome Provinz Bozen.
Diese Mittel werden zur Auffüllung eines Fonds für die Aus- und Weiterbildung von Gemeindesekretärinnen verwendet. Darüber hinaus sind diese Mittel zur Deckung der Kosten für den Fall bestimmt, dass Gemeindesekretäre und Gemeindesekretärinnen wegen objektiver Umweltunverträglichkeit entlassen werden. Dazu gehört auch die Rückvergütung der Kosten für die Entschädigung und Besoldung von Sekretären und Sekretärinnen an die Gemeinden.
