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Dienstcode: 1735

Sportmedizinische Eignungsuntersuchung

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Beschreibung

Leistungssportler müssen sich einer sportärztlichen Untersuchung unterziehen, um die Tauglichkeitsbescheinigung für den Wettkampfsport zu erhalten. Diese ist verpflichtend, wenn man eine Sportart mit Wettkämpfen ausübt, die von Verbänden oder Organisationen des CONI anerkannt sind. Man muss bei dem entsprechenden Verband registriert sein (z. B. F.I.G.C., F.I.D.A.L., F.I.N.).

Alle sportärztlichen Tauglichkeitsbescheinigungen gelten auch als Nachweis für den nicht wettkampforientierten Sport, und zwar für alle Sportarten, unabhängig von der ursprünglichen Disziplin.

Die einzelnen Sportverbände legen die Kriterien für das Mindestalter im Wettkampfsport fest, die je nach Sportart variieren. Sportler, die das festgelegte Mindestalter noch nicht erreicht haben, werden nicht als Wettkampfsportler anerkannt. In diesem Fall genügt das ärztliche Attest, das vom Arzt für Allgemeinmedizin oder vom Kinderarzt freier Wahl ausgestellt wird.

 


Wer kann den Dienst nutzen

Leistungssportler und Leistungssportlerinnen, die Mitglieder eines vom CONI anerkannten Sportverbands oder Sportvereins sind.

 


Voraussetzungen

  • Die Leistungen können allen in der Autonomen Provinz Bozen ansässigen Personen über das Landesgesundheitssystem erbracht werden, mit Bezahlung des Tickets, sofern keine Befreiung besteht.
  • Minderjährige, die in der Autonomen Provinz Bozen wohnhaft oder nicht wohnhaft sind, sind von der Ticket-Bezahlung für die sportmedizinische Wettkampf-Eignungsvisite (LEA) befreit. Die Befreiung gilt nur, wenn Sie Mitglied eines Sportvereins sind. Außerdem ist die Vorlage des Antrags auf die sportärztliche Untersuchung durch den Sportverein erforderlich.
  • Für Personen, die nicht Mitglied eines Sportvereins sind oder keinen Antrag des Sportvereins vorlegen, werden die Leistungen im Rahmen des privaten Bezahlbetriebs erbracht. Dasselbe gilt für Personen unter 18 Jahren.
  • Für nicht in der Provinz ansässige Personen über 18 Jahre werden die Leistungen ebenfalls im privaten Bezahlbetrieb erbracht; Befreiungen werden nicht berücksichtigt.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass der Wohnsitz und nicht der tatsächliche Aufenthalt (Domizil) das entscheidende Kriterium im Rahmen der interregionalen Gesundheitsmobilität ist.

Was benötigen Sie

Um Anspruch auf die Zahlung des Tickets für die sportmedizinische Untersuchung zu haben, müssen Sie:

  • Mitglied eines Sportvereins sein, der einer vom CONI anerkannten Föderation oder einem Verband angeschlossen ist;
  • und eine Anforderung für die Ausstellung oder Bestätigung der sportärztlichen Tauglichkeit für den Wettkampfsport durch den Sportverein besitzen.
Das Formular kann unter folgendem Link heruntergeladen werdenAntragsformular für die Untersuchung.
Es muss vollständig im Original ausgefüllt, mit Unterschrift und Stempel versehen und zum Zeitpunkt der Untersuchung vorgelegt werden.

 


So wird es gemacht

Vormerkung der Untersuchung

Sie können die Untersuchung ausschließlich über die Einheitliche Landesvormerkstelle (ELVS):
  • unter der Telefonnummer 100 100 (mit der jeweiligen Bezirksvorwahl 0471, 0472, 0473 oder 0474);
  • oder, per E-Mail an vormerkungen@sabes.it vormerken.

Sportmedizinische Untersuchung für den Leistungssport

  • Sie müssen einen vom Sportverein unterschriebenen und abgestempelten Antrag einreichen.
  • Sie können die sportmedizinische Untersuchung für den Leistungssport auch ohne Antrag eines Sportvereins ansuchen, müssen jedoch den vollen Betrag zahlen.
  • Sie müssen einen ausgefüllten Anamnese-Bogen einreichen. Bei Minderjährigen muss dieser von den Eltern oder den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Ist ein Elternteil abwesend, kann er eine erwachsene Person mit der Begleitung des Minderjährigen beauftragen.
  • Sie müssen eine bereits gesammelte Urinprobe abgeben.

 


Zeiten und Fristen

Die Bescheinigung ist ein Jahr lang gültig. Bei einigen Sportarten ist die Bescheinigung zwei Jahre lang gültig.


Häufig gestellte Fragen

Wer kann die sportmedizinische Untersuchung durchführen?

Sportmedizinische Untersuchungen können in Südtirol von Sportärzten und Sportärztinnen durchgeführt werden, die im Landesverzeichnis eingetragen sind. Außerdem dürfen diese Untersuchungen nur in den von der Autonomen Provinz Bozen akkreditierten Einrichtungen durchgeführt werden.

Konkret bedeutet dies, dass sportmedizinische Untersuchungen nur durchgeführt werden können:

Untersuchungen und Bescheinigungen, die von privaten Sportärzten und Sportärztinnen in Südtirol durchgeführt und ausgestellt werden, die nicht in den oben genannten akkreditierten Kliniken und Ambulatorien tätig sind, sind noch nicht gültig. Auch Sportärzte und Sportärztinnen, die in das nationale Verzeichnis eingetragen und außerhalb der Autonomen Provinz Bozen tätig sind, dürfen in Südtirol keine sportmedizinischen Untersuchungen durchführen. Die Sportler und Sportlerinnen können die Untersuchung jedoch in einer anderen italienischen Einrichtung durchführen lassen.

Wo finde ich die Formulare und Broschüren für die Sportmedizin?

Hier finden Sie die Formulare und Broschüren über Sport- und Bewegungsmedizin.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links: