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Dienstcode: 1238

Schadensersatz bei Wildunfällen auf Staats- und Landesstraßen

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Beschreibung

Ansuchen auf Schadenersatz, wenn Ihr Fahrzeug durch einen Zusammenstoß mit einem Wildtier auf Staats- oder Landesstraßen beschädigt wurde. Der Dienst wird vom Verwaltungsamt für Straßen angeboten. Auf Antrag eines Bürgers oder einer Bürgerin wird ein Ansuchen auf Schadenersatz eingeleitet.

Wer kann den Dienst nutzen

Eigentümer oder Eigentümerin eines Fahrzeugs, das in einen Unfall mit Wildtieren verwickelt war.

Voraussetzungen

  • Antragsformular: Schadenersatz_aufgrund_zivil_vermoegensrechtlicher_HaftungIT_DE;
  • Kostenvoranschlag oder Rechnung über die erlittenen Schäden;
  • Kopie des Kfz-Scheins (Vorder- und Rückseite);
  • fotografische Dokumentation;
  • Protokolle der eingesetzten Ordnungskräfte (bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier müssen Sie angeben, wem der Vorfall gemeldet wurde, wie es Art. 189 der Straßenverkehrsordnung vorsieht - z. B. Jagdaufseher oder Jagdaufseherin, Carabinieri, Forstpolizei usw.);
  • alle weiteren nützlichen Unterlagen oder Informationen.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.

Was benötigen Sie

  • Kostenvoranschlag oder Rechnung über die erlittenen Schäden; 

  • Kopie des Kfz-Scheins (Vorder- und Rückseite); 

  • fotografische Dokumentation; 

  • Protokolle der eingesetzten Ordnungskräfte (bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier müssen Sie angeben, wem der Vorfall gemeldet wurde, wie es Art. 189 der Straßenverkehrsordnung vorsieht - z. B. Jagdaufseher oder Jagdaufseherin, Carabinieri, Forstpolizei usw.); 

  • alle weiteren nützlichen Unterlagen oder Informationen

Dieser Dienst ist gebührenfrei


So wird es gemacht

  1. klicken Sie auf den Link: Online-Dienst myCIVIS, melden Sie sich an und Sie werden direkt zum Ansuchen weitergeleitet;
  2. laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch (Sie finden sie im Abschnitt “Was benötigen Sie für das Ansuchen”);
  3. geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.

So geht es weiter

  1. Das Verwaltungsamt für Straßen leitet eine Sachverhaltsermittlung ein, das heißt eine Prüfung Ihres Falls.
  2. Es werden technische Bewertungen bei der zuständigen Einrichtung eingeholt.
  3. Anschließend wird geprüft, ob eine Verantwortlichkeit der Landesverwaltung nach den geltenden Rechtsvorschriften besteht.
Wenn das Ermittlungsverfahren eine Verantwortlichkeit der Landesverwaltung feststellt:
  • erhalten Sie ein Schadenersatzangebot;
  • gleichzeitig werden Sie aufgefordert, eine schriftliche unwiderrufliche Erklärung zu unterschreiben, mit der Sie auf weitere Ansprüche wegen desselben Vorfalls gegenüber der Verwaltung verzichten;
  • wenn Sie das Angebot annehmen, wird die Entschädigung innerhalb von 60 Tagen ausgezahlt;
Wenn die Sachverhaltsermittlung eine Verantwortlichkeit der Landesverwaltung ausschließt, erhalten Sie eine Mitteilung und keinen Schadenersatz.

Zeiten und Fristen

Die Zeiten und Fristen hängen vom Ereignis und von dessen Komplexität ab.

Häufig gestellte Fragen


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, einsehbar unter: https://lexbrowser.provinz.bz.it.


Rechtsgrundlagen:
  • Landesgesetz vom 9. November 2001, Nr. 16 (Verwaltungsrechtliche Haftung der Verwalter und des Personals des Landes und der Körperschaften des Landes)
  • Straßenverkehrsordnung Artikel 189;
  • Zivilgesetzbuch Art. 2043 ff.