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Dienstcode: 1916

SRA30: Tierwohl

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Beschreibung

Finanzielle Unterstützung für GVE (Großvieheinheiten) zugunsten von Züchtern oder Züchterinnen von Schafen und Ziegen. Insbesondere für diejenigen, die sich freiwillig verpflichten, die Tiere auf Almen weiden zu lassen.

Der Almweidegang im Sommer ist für das Wohlbefinden der Tiere von Vorteil, wenn man die Eigenschaften der Stallungen bedenkt, in denen die Tiere während des größten Teils des Jahres gehalten werden. Hinzu kommen die damit verbundenen positiven Auswirkungen für die Umwelt und den Tourismus.


Wer kann den Dienst nutzen

Tierzüchter und Tierzüchterinnen von Schafen und Ziegen:

  • Die sich freiwillig verpflichten, Tiere auf den Almen weiden zu lassen;
  • deren Betrieb insgesamt mindestens 1 GVE unter den Schaf- und Ziegenrassen hat.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen die Registrierung Ihrer Tiere im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen (APIA) und andere Verpflichtungen:

  • Die Begünstigten müssen Tierhalter/Tierhalterinnen der prämienberechtigten Tiere sein und müssen im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen (APIA) als natürliche oder juristische Personen eingetragen sein;
  • die Antragstellenden müssen die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Intervention einhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.

Was benötigen Sie

Um die Förderung zu beantragen, müssen Sie einen Erkennungsausweis vorlegen.

Der Dienst ist kostenlos, wenn Sie sich direkt an unsere Büros wenden.

Für die Kosten der Beratung durch Coldiretti oder den Südtiroler Bauernbund wenden Sie sich bitte direkt an die Berufsverbände.


So wird es gemacht

Um das Ansuchen zu stellen, begeben Sie sich:

  • bei den Berufsverbänden: Coldiretti oder Südtiroler Bauernbund;
  • zum Amt für EU-Strukturfonds in der Landwirtschaft, nach vorheriger Terminvereinbarung.

So geht es weiter

  • Sie können vor Ort kontrolliert werden (etwa 3 % der Antragsteller);
  • das Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert die Voraussetzungen;
  • Sie werden per PEC oder per Einschreiben benachrichtigt, wenn die Voraussetzungen oder Verpflichtungen nicht erfüllt werden;
  • im Falle eines positiven Ergebnisses werden Sie keine Mitteilung erhalten.

Zeiten und Fristen

  • Reichen Sie einen Antrag bis zum 15. Mai 2025 ein;
  • Sie können den Antrag bis zum 10. Juni 2025 ändern;
  • bis zum 30. September 2025 können Sie Ihren Antrag ganz oder teilweise zurückziehen;
  • Reichen Sie jederzeit Änderungen für offensichtliche Fehler ein.

Es ist möglich, dass es Verlängerungen gibt. Sie können die aktualisierten Fristen auf myCIVIS nachsehen.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.

Wenn mein Tier auf die Weide gegangen ist, die Verbringung aber nicht korrekt registriert wurde, kommt es dann für die Prämie in Frage?

Nein, nur im Almregister eingetragene Tiere sind prämienberechtigt. Bei Fehlern im Almregister wenden Sie sich bitte an den Verantwortlichen oder die Verantwortliche der Alm oder an das Veterinäramt.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung (EU) 2021/2115.

  • nationaler GAP-Strategieplan 2023-2027, genehmigt von der Europäischen Kommission mit Beschluss C (2024) 8662 final vom 11. Dezember 2024.

  • Umsetzungsdokument für den Ländlichen Raum des GAP-Strategieplan 2023-2027 der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol (CSR), genehmigt durch Beschluss des Landesregierung vom 31. Januar 2023, Nr. 100, letzte Änderung durch Dekret des Direktors der Abteilung Landwirtschaft vom 24. März 2025, Nr. 4840.