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Dienstcode: 1917

SRA08 – ACA08: Bewirtschaftung von Dauergrünland und Weiden

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Beschreibung

Beihilfen zur Förderung von extensiven und umweltverträglichen landwirtschaftlicher Praktiken, die das Ökosystem bewahren und den Einsatz von Mineraldüngern reduzieren.

Diese Unterstützung dient dazu:

  • die Mehrkosten und Einkommensverluste auszugleichen, die sich aus der Anwendung extensiver landwirtschaftlicher Praktiken ergeben, die vereinbar sind:
  • mit der biologischen Vielfalt;
  • mit geringeren Emissionen von Kohlenstoff, Methan und Stickstoffoxid;
  • dem Trend zur Aufgabe der Landwirtschaft in den Bergen durch die kleineren Betriebe sowie dem Trend zur Intensivierung seitens der größeren Betriebe entgegenzuwirken;
  • auf die Verwendung von Silage als Tierfuttermittel zu verzichten: fakultativ.

Wer kann den Dienst nutzen

Alle landwirtschaftlichen Betriebe, die über Folgendes verfügen:

  • mindestens 1 GVE (Großvieheinheit) insgesamt mit allen Rassen;
  • mindestens 1 ha (Hektar) Futterfläche.

Voraussetzungen

Die Begünstigten müssen:

  • als natürliche oder juristische Person beim Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen (APIA) eingetragen sein;
  • die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und die Verpflichtungen für die Maßnahme einhalten.

Was benötigen Sie

Um die Förderung zu beantragen, müssen Sie einen Erkennungsausweis vorlegen.

Der Dienst ist kostenlos, wenn Sie sich direkt an unsere Büros wenden.

Für die Kosten der Beratung durch Coldiretti oder den Südtiroler Bauernbund wenden Sie sich bitte direkt an die Berufsverbände.


So wird es gemacht

Zur Antragstellung gehen Sie bitte:

  • zu den Berufsverbänden: Coldiretti oder Südtiroler Bauernbund;
  • im Amt für EU-Strukturfonds in der Landwirtschaft, nach vorheriger Terminvereinbarung.

So geht es weiter

  1. Sie können vor Ort kontrolliert werden (etwa 3 % der Antragstellenden);
  2. das Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert die Voraussetzungen;
  3. Sie werden per PEC oder per Einschreiben benachrichtigt, wenn die Voraussetzungen oder Verpflichtungen nicht erfüllt werden;
  4. im Falle eines positiven Ergebnisses werden Sie keine Mitteilung erhalten.

Zeiten und Fristen

  • Reichen Sie einen Antrag bis zum 15. Mai 2025 ein;
  • bearbeiten Sie den Antrag bis zum 10. Juni 2025;
  • ziehen Sie Ihren Antrag ganz oder teilweise bis zum 15. November 2025 zurück;
  • reichen Sie jederzeit Änderungen für offensichtliche Fehler ein.

Es ist möglich, dass es Verlängerungen gibt. Sie können die aktualisierten Fristen auf myCIVIS nachsehen.



Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung (EU) 2021/2115;

  • Nationaler GAP-Strategieplan 2023-2027, genehmigt von der Europäischen Kommission mit Beschluss C (2024) 8662 final vom 11. Dezember 2024;

  • Umsetzungsdokument für den Ländlichen Raum des GAP-Strategieplan 2023-2027 der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol (CSR), genehmigt durch Beschluss des Landesregierung vom 31. Januar 2023, Nr. 100, letzte Änderung durch Dekret des Direktors der Abteilung Landwirtschaft vom 24. März 2025, Nr. 4840.