Mein Fahrzeug wurde gestohlen: Kann ich die bereits gezahlte Kfz-Steuer zurückerhalten?
Ja. Wer den Besitz des Fahrzeugs durch Diebstahl verliert (vorausgesetzt, die entsprechende Anzeige ist im Öffentlichen Kraftfahrzeugregister vermerkt), hat Anspruch auf Rückerstattung für die Monate, in denen das Fahrzeug nach dem Diebstahl nicht genutzt werden konnte. Die Rückerstattung erfolgt nach Ablauf der Steuerfrist, nachdem der Eigentümer oder die Eigentümerin erklärt hat, den Besitz des Fahrzeugs nicht wiedererlangt zu haben. Erfolgt der Diebstahl vor dem Fälligkeitstermin der Kfz-Steuer des Landes, ist diese nicht zu zahlen. Wurde sie bereits entrichtet, kann eine vollständige Rückerstattung beantragt werden, nachdem die entsprechenden Formalitäten beim Öffentlichen Kraftfahrzeugregister erledigt wurden.
Ich habe mein Fahrzeug verschrottet oder ausgeführt, für das ich die Kfz-Steuer für das ganze Jahr bezahlt habe. Habe ich Anspruch auf Rückerstattung des für die Monate nach der Verschrottung oder Ausfuhr gezahlten Betrags?
Ja. Der Anspruch auf Rückerstattung der Kfz-Steuer wird für einen anteiligen Betrag anerkannt, der den vollen Monaten nach dem Monat entspricht, in dem das Ereignis des Besitzverlusts eingetreten und im Öffentlichen Kraftfahrzeugregister vermerkt wurde, sofern diese Monate mindestens vier betragen (für Steuerzeiträume mit Beginn bis 2024; für Steuerzeiträume mit Beginn ab 2025 entfällt diese Voraussetzung). Erfolgt die Verschrottung oder Ausfuhr vor dem Fälligkeitstermin der Kfz-Steuer des Landes, muss diese nicht bezahlt werden. Wurde sie bereits entrichtet, kann eine vollständige Rückerstattung beantragt werden, nachdem die entsprechenden Formalitäten beim PRA erledigt wurden.
Ich habe die Kfz-Steuer irrtümlich unter Angabe eines falschen Kennzeichens bezahlt. Kann ich eine Rückerstattung beantragen?
Ja. Wenn Sie eine nicht geschuldete Zahlung geleistet haben, zum Beispiel unter Angabe eines falschen Kennzeichens, können Sie eine Rückerstattung beantragen. Sie müssen den Antrag auf Rückerstattung der Kfz-Steuer des Landes ausfüllen und beifügen: Ihren Erkennungsausweis, eine Kopie der Zulassungsbescheinigung und die Zahlungsbestätigung für den rückzuerstattenden Betrag.
Ich habe eine nicht geschuldete Zahlung an eine andere Region oder an die Autonome Provinz Trient geleistet. An wen muss ich mich für die Rückerstattung wenden?
In diesem Fall ist der Antag auf Rückerstattung nicht an die Autonome Provinz Bozen zu richten, sondern an die Gebietskörperschaft, die die Zahlung erhalten hat (andere Region oder Autonome Provinz Trient).
Ich möchte die Rückerstattung einer Zahlung beantragen, die im Rahmen der Zwangseintreibung (z. B. Zahlungsbefehl) an die Südtiroler Einzugsdienste geleistet wurde. An wen muss ich mich für die Rückerstattung wenden?
In diesem Fall müssen Sie sich an die Südtiroler Einzugsdienste - Dienststelle Zwangseintreibung wenden.
Wie lange habe ich Zeit, um die Rückerstattung der Kfz-Steuer zu beantragen?
Der Antrag auf Rückerstattung muss bis zum 31. Dezember des dritten Jahres nach dem Jahr der Zahlung gestellt werden.