Beschreibung
Gegen den Befund der Ärztekommission der 1. Instanz im Bereich der Rechtsmedizin kann Rekurs eingelegt werden. Rekurse werden von der Landeskommission für die Überprüfung der Beschwerden auf dem Gebiet der Rechtsmedizin behandelt und betreffen hauptsächlich folgende Bereiche:
- Genehmigung von Parkausweisen für Menschen mit Behinderungen;
- Genehmigung von Rehabilitationskuren;
- Befreiung von der Gurtpflicht;
- Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung eines Berufs;
- Dienstführerschein;
- Genehmigung von Vorschüssen aus Abfertigungen oder Zusatzrentenformen für Ausgaben im Gesundheitsbereich;
- Gesundheitsversorgung für Menschen mit schweren neurologischen Beeinträchtigungen.
